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Keine Wohnung für Zigeuner

■ Amtsrichter: „Zigeuner als Nachmieter nicht geeignet“. Zentralrat legt Beschwerde gegen „rassistisches“ Urteil ein

Düsseldorf (taz) – Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat gestern bei der europäischen Kommission für Menschenrechte eine formelle Beschwerde gegen ein Urteil des Bochumer Amtsgerichtes eingereicht, das in seiner „rassistischen Intention“, so der Zentralratsvorsitzende Romani Rose, an die Politik der Nationalsozialisten erinnere.

In dem Urteil über einen Mietstreitfall vom 25. September 1996 hatte der Bochumer Amtsrichter die Ablehnung von „Zigeunern“ als Nachmieter damit begründet, daß „diese Bevölkerungsgruppe traditionsgemäß nicht seßhaft ist“ und daher „offensichtlich nicht zu den durchschnittlich geeigneten Mietern mit zutreffender Zukunftsprognose“ gehöre. Ein Vermieter müsse deshalb „Zigeuner“ als Nachmieter nicht akzeptieren. Mit der Beschwerde in Brüssel will der Zentralrat erreichen, daß das in Deutschland rechtskräftige Urteil doch noch aufgehoben wird. Eine solche „Diffamierung“ dürfe keine „Bestandskraft“ erlangen, sagte Rose. Das „skandalöse Urteil“ führe zur „Ausgrenzung und Diskriminierung“ auf breiter Front. Die zum Ausdruck gebrachte „rassistische“ Rechtsauffassung knüpfe an entsprechende Aufrufe „nationalsozialistischer Behörden“ an. Rose zitierte eine öffentliche Bekanntmachung vom 9. Juni 1938, in der „die gesamte Bevölkerung dringend aufgerufen wird, keine Mietverträge mit Zigeunern abzuschließen“.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Fritz Behrens (SPD) äußerte sich gestern zusammen mit Rose und dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Rainer Voss, vor der Presse. Behrens zeigte zwar „Verständnis“ für die Diskussion, mochte aber von Rassismus nicht reden. Einen Ansatz für disziplinarrechtliche Maßnahmen biete das Urteil nicht.

Gegenüber dem Richterbundsvorsitzenden Voss hat sich der Amtsrichter inzwischen entschuldigt. Der Mann sei „tief unglücklich“ über die Formulierungen und bedauere insbesondere „die Verwendung des Begriffes ,Zigeuner‘“, so Voss. Sein Bochumer Kollege habe sich entschuldigt und ihn „ausdrücklich ermächtigt, das öffentlich zu erklären“. Es habe ihm fern gelegen, Sinti und Roma zu kränken oder zu beleidigen.

Romani Rose vom Zentralrat nahm die Erklärung zwar „mit Genugtuung“ zur Kenntnis, halte aber an seiner Beschwerde in Brüssel fest: „Das darf und kann nicht stehenbleiben.“ Walter Jakobs

Kommentar Seite 10

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