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Nachbarin als Zeugin der Anklage

■ Lübecker Brandprozeß: Feuer doch nicht von außen gelegt?

Lübeck (dpa/taz) – Eine Zeugin hat gestern am 41. Verhandlungstag im Prozeß um den Brand in einem Lübecker Flüchtlingsheim ausgesagt, der hölzerne Vorbau des Hauses habe erst gebrannt, als die beiden Obergeschosse bereits in Flammen standen. Diese Aussage ist eklatant, stützt sie doch die Annahme der Staatsanwaltschaft, daß das Feuer – bei dem zehn Menschen ums Leben kamen – in der Nacht vom 17. auf den 18. Januar 1996 von Hausbewohnern im ersten Stock des Hauses gelegt wurde. Die Anklagebehörde verdächtigt den Libanesen Safwan Eid, der sich deshalb seit mehr als fünf Monaten vor der Jugendkammer verantworten muß.

Die 63 Jahre alte Rentnerin gab an, von ihrem Wohnzimmerfenster die Eingangsseite des Hauses mit dem Vorbau genau im Blick gehabt zu haben. Morgens gegen 3.45 Uhr habe sie Flammen nur hinter den Fenstern des ersten Stockwerkes gesehen. Einen Irrtum schließt sie aus: Die Uhrzeit wisse sie genau, weil sie auf ihre Wohnzimmeruhr neben dem Fenster gesehen habe. Erst erheblich später habe sie auf der Treppe im Innern des Vorbaus auch Feuerschein bemerkt. Eids Verteidigerinnen glauben, daß das Feuer von außen in dem Vorbau gelegt wurde und daß es deshalb dort zuerst gebrannt haben müsse. JaF

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