Denk mal, Stadt!

■ Der Kulturausschuß der Bürgerschaft beschließt Reform des Denkmalschutzes

Der Denkmalschutz stand diese Woche auf dem Programm des Kulturausschusses der Bürgerschaft. Die CDU hatte beantragt, ein neues Gesetz vorzulegen, in dem der Schutz generell gesetzlich festgeschrieben wird. Bisher werden in Hamburg einzelne Objekte oder Ensembles auf besonderen Beschluß unter Schutz gestellt. Anders in Hessen oder seit kurzem in Berlin: Hier gilt der gesetzliche Schutz „ipso lege“, also automatisch für alle Denkmale, die dann nur noch nachrichtlich in einer Liste erfaßt werden.

Über eine Reform des Denkmalschutzes wird seit 1984 in den Gremien der Bürgerschaft und der Kulturbehörde nachgedacht. Obwohl mehr nachgedacht als gehandelt wird, steht in Hamburg, als „Freie und Abrißstadt“gebrandmarkt, noch einiges Alte. Von etwa 11.000 Denkmalwürdigkeiten war in der Sitzung die Rede. Tatsächlich unter Schutz steht davon ca. ein Zehntel.

Im Vergleich zu den Städten, die Denkmale „ipso lege“unter Schutz stellen, sind in Hamburg zwar weniger Objekte geschützt, die jeweilige Entscheidung aber hat mehr Gewicht. Und kann, wie im Falle der diesen Monat unter Denkmalschutz gestellten Elbschloßbrauerei, politisch eingesetzt werden.

Stellte man künftig alle Denkmale mit einem neuen Gesetz unter Schutz, würde sich die Anzahl der zu schützenden Objekte verzehnfachen. Das verlangte nach Auskunft der Kulturbehörde eine personelle Verdreifachung des Denkmalamtes und kostete große Summen an dann möglichen Bau- und Erhaltungszuschüssen.

„Das kann sich die Stadt einfach nicht leisten“, stellte die Kultursenatorin Christina Weiss in der Ausschußsitzung fest. Und damit ist die Diskussion am ewiggleichen Punkt: Geld. Doch wenn die Bürgerschaft Investorenwillkür begrenzen und private Investitionen in Baudenkmale fördern will, muß ein Etat bereitgestellt werden.

Immerhin ist eine kleine Reform des Gesetzes geplant, die bis Ende Mai vorliegen soll. Dann sollen „Kann-Vorschriften“zugunsten eindeutigerer Formulierungen verschärft werden, die Unterschutzstellung und das Begründungsverfahren vereinfacht und die viel zu niedrigen Bußgelder bei Mißachtung des Denkmalschutzes drastisch erhöht werden. Zudem ist geplant, bei Grabungen das Verursacherprinzip einzuführen: Nicht mehr die Kulturbehörde muß Geld einwerben, wenn ein Großinvestor wie die Bundesbahn den Boden tief aufreißt und archäologisch relevante Dinge gefunden werden, sondern der Bauherr soll für deren Sicherung aufkommen.

Ob das Gesetz aber vor den Neuwahlen im Herbst noch in Kraft tritt, bleibt fraglich.

Hajo Schiff