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Bremen gegen Investor Kohl

■ Gericht soll Vorbereitungen für Zementwerk am Hafen stoppen

Die Stadt Bremen will der Bitburger Firma Kohl-Bau per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, weitere Bauvorbereitungen für das geplante Zementwerk an der Kap-Horn-Straße zu unternehmen. Gestern wurde der Antrag vor der 8. Zivilkammer des Landgerichts verhandelt. In zwei Wochen wird der Beschluß verkündet.

Kohl-Bau will nach eigenen Angaben nach wie vor 35 Millionen Mark in das Zementwerk investieren. Allerdings hatte Widerstand aus dem Stadtteil Gröpelingen dazu geführt, die Standortentscheidung zu überdenken. Ein anderes Grundstück wurde jedoch nicht gefunden.

Den Äußerungen des Vorsitzenden Richters Bernd Wegener zufolge dürfte das federführende Häfenressort in dem Rechtsstreit schlechte Karten haben. So leuchtete dem Gericht die plötzliche Eile für eine einstweilige Verfügung nicht ein, nachdem schon drei Monate seit der Bauerlaubnis ins Land gezogen seien. „Wegen des Wintereinbruchs konnte sowieso nicht gebaut werden“, so eine Erklärung des Anwalts von Häfen-Staatsrat Gerd Markus. Die Richter bezweifelten aber auch das Hauptargument der Stadt: Man habe mit Kohl-Bau auf einen über 40 Jahre laufenden Erbbaurechts-Vertrag hingearbeitet. Unter dieser Bedingung habe auch das Überlassungsrecht für das Grundstück gestanden. Wenn nun der Erbbaurechts-Vertrag nicht komme, seien auch die anderen Vereinbarungen mit Kohl-Bau hinfällig. Man könne die Nutzung des Grundstücks auch über einen normalen Pachtvertrag regeln, sagte dazu Richter Wegener. Außerdem könne der Investor nichts dafür, wenn es mit dem Projekt „politische Schwierigkeiten“gebe. Kohl-Bau hat eine Schadenersatzklage angekündigt, sollte das Zementwerk verhindert werden. Die Rede war von 8,5 Millionen Mark, es könne aber auch teurer werden. jof

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