: Prozeß in Singapur
■ Oppositionelle mit Klagen überzogen
Bangkok (taz) – Für Singapurs Oppositionspolitiker Tang Liang Hong wird ein Alptraum wahr: Das Hohe Gericht des Stadtstaates hat zwölf Verleumdungsklagen von Mitgliedern der Regierungspartei gegen Tang stattgegeben. Tang muß jetzt damit rechnen, zu Schadensersatz in Höhe von über zehn Millionen Mark verurteilt zu werden, die er an Premierminister Goh Chok Tong und andere Politiker der People's Action Party zahlen muß.
Der 61jährige Anwalt Tang kandidierte bei den Parlamentswahlen Anfang des Jahres für die oppositionelle Workers Party. Premier Goh beschimpfte den Oppositionskandidaten im Wahlkampf als antichristlichen chinesischen „Chauvinisten“ – wegen einer Äußerung, die er zwei Jahre zuvor gemacht haben soll.
Nachdem Tang die Regierungspolitiker daraufhin als „Lügner“ bezeichnete und Protest bei der Polizei einlegte, hagelte es Verleumdungsklagen. Regierungschef Goh erklärte später vor Journalisten, er habe keine andere Wahl, da er seine persönliche Integrität schützen müsse. Wieviel Tang jetzt zahlen muß, ist noch nicht entschieden.
Tang hatte Singapur kurz nach den Parlamentswahlen verlassen, nachdem er Drohungen erhalten hatte, und ist bislang nicht in seine Heimat zurückgekehrt. Die Behörden ließen sein Vermögen in Singapur und im Ausland einfrieren, nahmen seiner Frau und Tochter den Paß ab und verboten ihnen die Ausreise. Die Opposition konnte im Januar nur zwei von 83 Sitzen erzielen. Tang schaffte es nicht ins Parlament. Auch Tangs Anwalt B.J. Jeyaretnam, der zugleich Chef der Workers Party ist, steht jetzt unter Beschuß: Auf ihn warten acht Verleumdungsklagen von Regierungspolitikern. Jutta Lietsch
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