: Bleiberecht für Russen in Estland
■ Unbefristeter Aufenthalt für alle ohne russischen Paß
Berlin (AP/taz) – Die Regierung der Republik Estland hat am Dienstag einer Gesetzesvorlage zugestimmt, nach der aus Rußland stammenden Einwohnern ein lebenslanges Bleiberecht eingeräumt wird. Bei dieser Gruppe handelt es sich um Menschen, die weder einen russischen Paß besitzen noch die estnische Staatsbürgerschaft beantragt haben. Das sind rund 130.000 der insgesamt 400.000 in Estland lebenden Russen.
Nach den Bestimmungen des estnischen Staatsbürgerrechtes müssen Einwohner, soweit sie nicht ethnisch estnischer Abstammung sind oder in der estnischen Republik der Zwischenkriegszeit bereits estnische Staatsbürger waren, die Bürgerschaft beantragen. Ein Sprachtest, der Basiskenntnisse des Estnischen voraussetzt, ist Bestandteil des Aufnahmeverfahrens.
Bislang erhielten rund 100.000 in Estland lebende Russen die Staatsbürgerschaft. Der Rest lebt aufgrund befristeter, regelmäßig zu erneuernder Aufenthaltsgenehmigungen in Estland. Zivilrechtlich, beispielsweise beim Kauf von Grundstücken oder bei Firmengründungen, genießen Ausländer und estnische Staatsbürger gleiche Rechte.
Die Russische Föderation hat Estlands Regierung in den vergangenen Jahren mehrfach wegen Diskriminierung der russischen Minderheit kritisiert. Estland wehrte sich mit dem Argument, die Einbürgerungsrichtlinien folgten internationalen Standards. Auch wurde geltend gemacht, der Sprachtest in estnischer Sprache diene der Befestigung der Identität eines kleinen Staatsvolks, das jahrzehntelang der Russifizierung ausgesetzt gewesen sei.
Während des gegen Gorbatschow und seine Reformpolitik gerichteten Staatsstreichs in Moskau im August 1991 hatten die Putschisten im Nordosten Estlands, das hauptsächlich von Russen bewohnt wird, eine starke politische Basis. Allerdings haben auch während dees Unabhängigkeitskampfs der baltischen Republiken viele Russen in Lettland und Estland sich für die Lostrennung von der Sowjetunion eingesetzt, wobei ökonomische Interessen ein wichtiges Motiv waren.
Auch im Westen war das estnische Staatsbürgerschaftsgesetz in der Öffentlichkeit umstritten. Von estnischer Seite wird diese Kritik auf den Druck Rußlands zurückgeführt. Estnische Regierungskreise betonen, daß seitens des Menschenrechtsbeauftragten der OSZE, Max van der Stoel, keinnerlei Beschwerden hinsichtlich der Menschenrechtslage bei der russischen Minderheit in Estland vorgebracht worden seien. Die OSZE unterhält eine vorübergehende Mission in Tallinn. C.S.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen