■ Mit dem Rio-Folgeprozeß auf du und du: Die Agenda 21
Die 1992 auf dem Umwelt- und Entwicklungsgipfel in Rio verabschiedete Agenda 21 ist wohl die meistzitierte internationale Vereinbarung. Doch bei der Umsetzung hapert es. Zu viele Klauseln sind Kann-Bestimmungen, völkerrechtlich verbindlich ist die Agenda nicht. Entsprechend gering sind die Erfolge. Auch hierzulande wurde beispielsweise versäumt, die Ressorts Umwelt und Entwicklung zu einer Querschnittsaufgabe zu machen. Dies ist in Kapitel acht der Agenda ausdrücklich vorgesehen.
Das Umweltrecht wurde vielmehr teilweise sogar ausgehöhlt, etwa im Fall des Beschleunigungsgesetzes für die Zulassung von Investitionen. Verbesserungen, wie die Öko- Audit-Verordnung, gab es nur wenige. In der Entwicklungspolitik wird von Nachhaltigkeit vorwiegend geredet – praktisch sind viele Projekte aber weiter am Konzept der nachholenden Entwicklung orientiert.
Die im Forum Umwelt und Entwicklung zusammengeschlossenen Entwicklungs- und Umweltorganisationen fordern eine international koordinierte Einführung ökologisch wirksamer Steuern. Die Vertragsstaaten von Rio sollten sich zum Abbau umweltschädlicher Subventionen entschließen und soziale sowie ökologische Mindeststandards im Welthandel einführen. Zudem sollen verbindliche Indikatoren für den Verbrauch und den wirtschaftlichen Wert der natürlichen Ressourcen entwickelt werden, um die Nachhaltigkeit der Wirtschaft überprüfen zu können. Die Bundesregierung hat sich immerhin bereit erklärt, an einem entsprechenden Pilotprogramm teilzunehmen. Uwe Kerkow
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