■ Mit dem Rio-Folgeprozeß auf du & du
: Rahmenkonvention

Die Verhandlungen über die Klima-Rahmenkonvention als Teil des Folgeprozesses von Rio fanden als erste Vertragsstaatenkonferenz vor knapp zwei Jahren in Berlin statt. Dort einigte man sich auf den institutionellen Rahmen, auf die wichtigsten Finanzierungsfragen und auf die Richtlinien für die nationalen Berichte und ihre Auswertung. Es wurde vereinbart, ein rechtlich bindendes Klimaabkommen über Treibhausgase bis Ende 1997 auszuhandeln.

Im Herbst dieses Jahres findet die 3. Konferenz der Vertragsstaaten in Kyoto statt. Noch besteht Hoffnung, daß dort ein CO2-Protokoll unterzeichnet wird, in dem ein verbindliches Reduktionsziel für das Treibhausgas festgeschrieben wird. Vorgeschlagen ist eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 20 Prozent bis 2005 (berechnet auf der Basis von 1990).

Viele Staaten werden die selbstgesteckten Reduktionsziele jedoch nicht erreichen. So auch die Bundesrepublik, die den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent hatte senken wollen. Bis heute liegen keine Konzepte für eine Energiesteuer vor. Man will statt dessen auf eine EU-weite Lösung warten. Doch die EU will ihren CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2015 nur um 15 Prozent senken. Die Niederlande und Dänemark haben die weitere Umsetzung ihrer Ökosteuerkonzepte sogar auf Eis gelegt, um nicht in zu große Wettbewerbsnachteile gegenüber der Bundesrepublik zu geraten.

Die deutschen regierungsunabhängigen Organisationen (NOGs) hoffen auf ein deutliches Signal von der Sondergeneralversammlung im Juni in New York. Nur wenn auf dieser Konferenz, die den Rio-Folgeprozeß bewerten und voranbringen soll, klare Zeichen gesetzt werden, bestehen Chancen in Kyoto zu einer Einigung zu gelangen. Die weit über 50 im Forum Umwelt und Entwicklung zusammengeschlossenen entwicklungspolitischen und Umweltorganisationen fordern von der Bundesregierung deshalb, sich in New York und Kyoto für ein CO2-Reduktionsziel von 20 Prozent bis 2005 einzusetzen. Ab dem Jahr 2000 sollte zudem eine jährliche Verminderung des CO2-Ausstoßes von einem Prozent festgeschrieben werden. Uwe Kerkow