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Box-Promoter Ebby Thust ist schnarchkrank

Eberhard „Ebby“ Thust kommt möglicherweise um seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung herum. Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag entsprechende Informationen der Zeitung Wiesbadener Kurier, wonach der Graf-Erpresser wegen krankhaften Schnarchens haftunfähig sein will. Er habe ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihm eine lebensbedrohliche Schlafapnoe bescheinige. Bei dieser Krankheit, für die heftiges Schnarchen typisch ist, setzt während des Schlafs immer wieder die Atmung aus. Thust, der 1995 wegen der Erpressung Peter Grafs sowie einiger illegaler Steuertricks verurteilt worden war, hat bisher drei Jahre im Gefängnis verbracht. Ob der 58jährige Box-Promoter und Saunaclub-Betreiber weitere drei Jahre und drei Monate hinter Gittern schnarchen muß, soll nun ein Amtsarzt entscheiden. Ein Ergebnis erwartet die Staatsanwaltschaft für Ende April.Foto: Reuter

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