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An „christliche Ethik“erinnert

■ Debatte um Primatenlabor der Uni / Tierschützer contra CDU

Ausgerechnet der CDU-Abgeordneten Elisabeth Motschmann hat der Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, „Verstoß gegen die Gebote christlicher Ethik“vorgeworfen. Im Streit um das geplante Labor für Experimente mit Primaten an der Universität (vgl. taz 11.4.) hatte Motschmann sich für die Tierversuche mit der Begründung ausgesprochen, es gehe darum, „schwerkranken Menschen künftig wirksamer helfen zu können“. Apel hält dagegen: Wider besseres Wissen werde das Leiden schwerkranker Personen von der CDU-Politikerin benutzt, um Tierversuche zu legitimieren, die ausdrücklich der Grundlagenforschung dienen. Jahrelange Experimente auch an einfacher organisierten Lebewesen hätten zudem „für den Menschen keine wesentlichen Erkenntnisse“gebracht, weshalb sich – zweiter Verstoß der CDU-Politikerin gegen christliche Ethik – die Frage stelle, ob die Rücksichtnahme auf andere Lebewesen nicht wichtiger sei.

Die ethischen Fragen seien „im Vorfeld der Berufung ... ausführlich“behandelt worden, hatte Elisabeth Motschmann erklärt. Das empört den Tierschützer Apel dann auch – er selbst nämlich sitzt in der staatlichen Tierschutz-Ethikkommission, die am 7. Mai zu einer ersten Beratung zusammenkommt.

Der Akademische Senat der Universität hatte sich am Mittwoch erstmals mit der Tierversuchsfrage befaßt. Es sei ein Fehler gewesen, räumte Rektor Jürgen Timm ein, 1996 beim Beschluß über die Berufung des Frankfurter Wissenschaftlers auf eine Stelle für „Theoretische Neurobiologie“nicht zu problematisieren, daß Andreas Kreiter nur kommt, wenn für ihn ein Primatenlabor gebaut wird. Man sei inzwischen dabei, die Baukosten zu planen, auch aus „Sicherheitsgründen“.

Während die Vertreter des betroffenen Fachbereiches Biologie versicherten, man habe „keine ethischen Probleme“, stellte der Philosoph Prof. Sandkühler die „utilitaristische Güterabwägung der Leiden“infrage. Überhaupt sei es merkwürdig, daß der Leiter der Berufungskommission, Prof. Roth, sich nicht für befangen erklärte, als er als Tierschutzbeauftragter seine eigene Berufung beurteilen sollte. Der Jurist Gerd Winter fragte, ob denn im Sinne des Tierschutz-Gesetzes geklärt worden sei, daß diese Experimente „unerläßlich“für die Wissenschaft seien. Der Akademische Senat will die Frage nach der Beratung der Tierschutzkommission noch einmal aufnehmen.

Der Biologe Prof. Flohr stellte derweil klar: „Wir wollten einen Primatenforscher“. Die rechtliche Situation sei so, daß man nicht in die grundgesetzlich garantierte „Freiheit der Forschung“eines einmal berufenen Wissenschaftlers eingreifen könne. K.W.

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