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„Untreuer“Postbeamter vor Gericht

■ Staatsanwälte fordern zwei Jahre auf Bewährung

Im Prozeß gegen einen Bremer Postbeamten wegen Veruntreuung hat die Staatsanwaltschaft am Montag zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Auch die Verteidigung hält eine Bewährungsstrafe für angemessen. Der 43 Jahre alte Angeklagte hatte vor dem Schöffengericht zugegeben, von 1991 bis 1994 536.226 Mark in die eigene Tasche gesteckt zu haben.

„Das war so eine Sogwirkung, weil alles so einfach war“, sagte der inzwischen suspendierte Beamte. An insgesamt 108 Tagen entnahm der Postler laut Anklage meist mehrere Einzelbeträge von 12,50 bis 9 300 Mark. So nahm der Beamte an der Sortenkasse des Bremer Postamtes ausländische Währungen entgegen und zahlte dafür deutsches Geld aus. Zwar verbuchte er die Einnahme korrekt im Computer, doch lieferte er einen Teil der Devisen nicht ab. Die Unterschiede auf Einnahmen- und Ausgabenseite fielen nicht auf, weil es üblich war, Kassenbeträge über Wochen im Safe aufzubewahren. Erst im Zuge der Post-Privatisierung bemerkten Post-Mitarbeiter in Frankfurt/Main, daß „in Bremen ein paar Millionen fehlen“. Insgesamt waren es 1,6 Millionen Mark. Der Angeklagte gehörte zu einer Gruppe mit drei weiteren Beamten, die mit derselben Masche ihre Taschen füllten. Das Urteil wird nächsteWoche gesprochen. dpa

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