: Soziale Härten für ausgediente Staatsdiener
■ Reform: Auch Hamburgs SenatorInnen müssen künftig Rentenbeiträge zahlen
Martin Schmidt leistet gern einen kleinen Beitrag zur Erheiterung des Parlaments. Auch am Mittwoch abend in der Bürgerschaft hatte sich der GALische Verfassungsexperte wieder einen kleinen Scherz überlegt. „Eigentlich“, so Schmidt, „müßten die Ruhegelder für Senatoren erhöht werden.“Allein schon, um zu verhindern, daß die jetzigen Amtsträger ihren Vorgängern nacheifern und sich lukrative Nebentätigkeiten suchen, weil sie mit den paar tausend Mark Rente nicht auskommen.
Denn daß „Eugen“– Bausenator Wagner (SPD) – nach seinem Ausscheiden aus dem Senat seine Pension aufzubessern sucht und „ins Kuratorium für die vierte Elbtunnelröhre geht“, ist für Schmidt eine Horrorvorstellung. Nicht minder furchtbar wäre für den GALier der pensionierte „Fritz“– SPD-Umweltsenator Vahrenholt – als „Consultant für Müllverbrennungsanlagen“.
Dennoch stimmten die Grünen dem SPD-Antrag zu, die Ruhegelder für ausgediente SenatorInnen zukünftig nicht mehr ganz so üppig ausfallen zu lassen. Bisher konnte sich jeder auf seiner Pension ausruhen, dessen Hinterteil kurz mal den Senatorenstuhl gestreift hatte.
Nach dem Modell, das Ex-Senator Jan Ehlers (SPD) auf CDU-Druck und auf die anschließende öffentliche Aufregung hin entworfen hat, sollen sich vor allem zwei Dinge ändern: Zum einen sollen auch SenatorInnen Rentenbeiträge bezahlen, wenn auch nur 10 statt der bei Normalsterblichen üblichen 20 Prozent. Zum anderen sollen die Pensionen stärker der Amtszeit und dem Lebensalter angepaßt werden. „Ich räume ein, daß wir spät die zentrale Bedeutung dieses Themas erkannt haben“, so Ehlers.
Das Ehlers-Modell benachteilige allerdings FreiberuflerInnen und Hausfrauen, klagte CDUler Heino Vahldieck. Denn die Jahre, die ein Senator vor seinem Amtsantritt Rentenbeiträge bezahlt hat, etwa als Angestellter, mutieren zu lukrativen „Senatorenjahren“in seiner Ruhegeldberechnung, und das sei „ungerecht“. Deshalb und weil die neue Regelung erst ausprobiert und möglicherweise nachgebessert wird, verweigerte die CDU am Mittwoch ihre Zustimmung, über das Gesetz in erster und zweiter Lesung abzustimmen. Letztere wurde auf Ende Mai verschoben.
Silke Mertins
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