: Mit der Würde des Menschen nicht vereinbar
■ Expertengruppe fordert ein internationales Verbot für das Klonen von Menschen
Das Klonen von Menschen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Forschungsminister Jürgen Rüttgers eingesetztes Gremium. Nachdem Berichte über das geklonte Schaf Dolly weltweit für Aufregung gesorgt hatten, war die aus sieben Wissenschaftlern bestehende Expertenrunde, darunter die Professoren Hubert Markl, Ernst Ludwig Winnacker und Wolfgang Frühwald, gebeten worden, die ethischen und rechtlichen Folgen des Klonexperiments zu untersuchen. Ihr Fazit: Das Klonen selbst ist nicht verwerflich, da ja auch in der Natur menschliche Klone vorkommen, eineinige Zwillinge nämlich. Werde jedoch ein Mensch zu einem bestimmten Zweck gezeugt, so werde damit die vom Grundgesetz geschützte Würde des Menschen verletzt.
Nach Einschätzung der Beratergruppe ist auch nach dem Embryonenschutzgesetz die Herstellung von Menschenklonen verboten. Selbst der Versuch stehe unter Strafe. Lediglich eine „technische Anpassung“ sei notwendig, um auch die letzten Zweifel zu beseitigen. Ihrer Ansicht nach besteht nämlich eine Lücke im Gesetz, wenn das Klonierungsverfahren mit einer Genmanipulation verbunden wird, weil dann nicht mehr von genetischer Identität ausgegangen werden kann. Zudem fordern die Forscher ein internationales Verbot, damit sichergestellt ist, daß auch in Zukunft keine Menschenklone geschaffen werden.
Gänzlich außen vor gelassen haben die Berater die Frage, ob es weiterhin erlaubt sein soll, Tiere zu klonen. Zu diesem Bereich, der als besonders gewinnträchtig eingeschätzt wird, ist in dem Papier von Rüttgers' Experten nicht Stellung genommen worden. Und auch nur in einer Fußnote sind sie auf menschliche Zellkulturen eingegangen. Vom Prinzip her kann nicht ausgeschlossen werden, daß aus einer mit der Kerntransfer- Methode hergestellten entwicklungsfähigen Zelle bestimmte Gewebe, vielleicht in Zukunft sogar auch ganze Organe, hergestellt werden können. „Zellkulturklone – auch des Menschen – bedürfen keiner neuen ethisch-rechtlichen Bewertung“, heißt es dazu in der Stellungnahme, „solange sie nicht zur Klonierung von Individuen dienen.“ Wolfgang Löhr
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