: Stripperinnen mit Diplom
Reykjavik (AFP) – In Island dürfen Stripperinnen künftig nur noch ihre Kleider ablegen, wenn sie ein entsprechendes Diplom besitzen. Auf Grundlage der im vergangenen Monat vom Sozialministerium angekündigten Vorschrift wollen die Behörden nun vor allem Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und illegale Prostitution ahnden. Dem isländischen Gesetz zufolge dürfen ausländische Künstler steuerfrei eine begrenzte Zahl von Darbietungen geben, ohne dafür ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Nach Informationen der Behörden wird diese Regelung aber zunehmend von ausländischen Stripperinnen mißbraucht, die nach einer zweiwöchigen „Tournee“ beginnen, als Prostituierte zu arbeiten. Zwei jungen estnischen Tänzerinnen wurde aufgrund der Vorschrift unlängst eine Aufenthaltserlaubnis verweigert, weil sie nur eine „ungenügende Tanzausbildung“ vorzuweisen hatten.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen