Etappensieg für Arbeiter

■ Renault darf Werk im belgischen Vilvoorde nicht im Alleingang schließen

Paris (taz) – Renault muß an den Verhandlungstisch. Die Schließung der belgischen Fabrik in Vilvoorde, die der französische Autohersteller im Februar im Alleingang ohne irgendeine Konsultation entschieden hatte, muß mit dem europäischen Betriebsrat des Konzerns beraten werden. Die für Ende Juli angekündigte Werksschließung, den ersten Eurostreik der Geschichte und Werksbesetzungen in Belgien und Frankreich ausgelöst hatte und die dafür sorgte, daß das Thema gemeinsamer Arbeitsrechte auf die Tagesordnung der Europäischen Union gelangte, war nicht rechtens. Das entschied am Mittwoch das Berufungsgericht in Versailles.

Die Entlassung der 3.100 Arbeiter in Vilvoorde stellte das Gericht nicht grundsätzlich in Frage. Wohl aber die Form, in der der französische Konzern seine Entscheidung gefällt hat. Wenn Renault schließen will, muß der Konzern vorab den europäischen Betriebsrat einberufen und ihn über die Motive und die Folgen seiner Pläne informieren, erklärte das Gericht. Die belgischen Gewerkschafter, die das ursprüngliche Verfahren angestrengt hatten, jubilierten nach ihrem Sieg in der Berufungsverhandlung, die Renault verlangt hatte. Georges Jacquemijn von der belgischen christlichen Gewerkschaft CSC: „Es gibt keinen Schließungsbeschluß mehr.“ Die Konzernleitung von Renault, die im März einen Verlust in Höhe von 5,25 Milliarden Francs (ca. 1,6 Milliarden Mark) für das letzte Geschäftsjahr veröffentlicht hatte, betonte nach Bekanntwerden des Urteils, sie werde an der Schließung von Vilvoorde festhalten.

Binnen zehn Tagen will Renault eine europäische Betriebsratssitzung einberufen. Die Gewerkschafter wollen sich mit einer einfachen Information nicht zufriedengeben. In belgisch-französisch- spanischer Zusammenarbeit haben sie Pläne für eine Reduzierung der Arbeitszeit entwickelt, die sie als Alternative zur Vilvoorde- Schließung in die Diskussion bringen wollen. Dorothea Hahn