: Berlin bekommt Geld, Veba den Ärger
■ Auch wenn Bewag-Verkauf nachträglich am Kartellamt scheitert, fließt das Geld: Eine Rückabwicklung gibt es nicht
Das Bundeskartellamt kann dem Senat beim Verkauf der landeseigenen Bewag-Anteile politisch Probleme bereiten – finanziell allerdings ist Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) aus dem Schneider. Denn das Kartellamt kann den umstrittenen Verkauf an den Stromkonzern Veba keineswegs verbieten, wie es immer wieder heißt, sondern nur nachträglich untersagen. Selbst bei einer solchen Untersagung allerdings bleibt das Geld beim Verkäufer, und der Käufer muß sich nach einem für das Kartellamt akzeptablen Dritten umsehen. Das hat das Kartellamt gestern auf Anfrage bestätigt.
Seit der Bewag-Verkauf diskutiert wird, hat das Kartellamt seine Bedenken gegen eine weitere Erhöhung des Veba-Anteils an der Bewag immer wieder geäußert. „Eine Lösung unter Beteiligung der Veba ist für uns nicht akzeptabel“, meinte der Chef der Beschlußabteilung des Amtes, Kurt Markert. Doch da die Veba mit einer Beteiligung von 23,6 Prozent unter der magischen Grenze von 25 Prozent bleibt, kann das Kartellamt den Vollzug des Geschäftes nicht verbieten, sondern nur nachträglich untersagen. Das bedeutet: Der Verkauf wird nicht rückgängig gemacht, sondern dem Käufer wird die Auflage erteilt, seine Anteile weiterzuveräußern, sagte die Sprecherin der Behörde, Elke Zeise. Bei einer solchen Untersagung ist das Geld an das Land Berlin allerdings schon geflossen. „Auch bei einer Untersagung gibt es aber keine Verpflichtung zur Rückabwicklung oder ein Ruhen des Geschäftes“, sagt Zeise. Zu deutsch: Berlin hat das Geld, die Veba den Ärger mit dem Kartellamt. „Wenn die Anteile auf unsere Veranlassung hin weitergegeben werden, muß der Erwerber einen Dritten als Käufer suchen“, meint Zeise.
Als Präzedenzfall gilt der Verkauf der Stadtwerke Bremen an die Veba von 1995. Bremen verkaufte in ähnlicher Notlage wie Berlin 49,8 Prozent seines Stromerzeugers für insgesamt 684 Millionen Mark, die Hälfte davon an die Veba. Das Kartellamt untersagte den Deal, weil die Veba die Stromversorger im niedersächsischen Umland beherrscht. Der Stromkonzern klagte gegen die Untersagung, das Verfahren ist noch nicht entschieden. Doch Bremen hat das Geld im Sack: Mit dem Erlös aus dem Verkauf zahlte das bankrotte Bundesland Ende 1995 einen Teil seiner Schulden zurück.
Das Wissen um die sichere Mark gibt auch der Berliner Finanzverwaltung Selbstvertrauen. „Wir haben alle wettbewerbsrechtlichen Regeln beachtet“, meint der Sprecher der Finanzverwaltung, Frank Zimmermann. Bernhard Pötter
Siehe auch Seiten 7 und 10
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