: Kürzungen von A–Z: Ein Wegweiser durch die neuen Regelungen
Durch das „Beitragsentlastungsgesetz“, das seit 1. Januar 97 gilt, und die beiden Gesetze zur „Neuordnung“ der Krankenkassen, die aller Voraussicht nach Mitte des Jahres in Kraft treten, werden die Leistungen der Kassen drastisch beschnitten und den Versicherten wird tiefer in die Tasche gegriffen:
Zuzahlungen für Medikamente, Fahrtkosten, Krankenhausaufenthalte und Heilmittel
Die bereits zum 1. Januar 97 erhöhten Zuzahlungen für Arzneimittel sollen nochmals um 5 Mark steigen – je nach Packungsgröße wird dann ein vom Arzt verschriebenes Medikament zwischen 9 und 11 Mark kosten.
Auch die Kosten für Fahrten mit einem Krankenwagen und zur stationären Behandlung sollen von 20 auf 25 Mark angehoben werden, wie auch die Zuzahlung für jeden Tag Krankenhausaufenthalt (für höchstens 14 Tage) von 12 Mark im Westen (9 Mark im Osten) auf 17 Mark (14 Mark) steigt. Ebenso angehoben wird der Eigenanteil der Versicherten an den sogenannten Heilmitteln (zum Beispiel Massagen und Krankengymnastik) – er steigt von 10 auf 15 Prozent.
Krankengeld
Das Krankengeld wurde auf 70 Prozent (bisher 80 Prozent) des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens abgesenkt.
Kuren
Die Regelkurdauer wurde von vier auf drei Wochen gekürzt. Außerdem darf eine Kur nicht mehr alle drei Jahre, sondern nur noch alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. Dagegen wurde die Zuzahlung für stationäre Kuren von 12 auf 25 Mark (West) und 9 auf 20 Mark (Ost) angehoben. Ausnahmen: Anschlußheilbehandlungen und Mütterkuren.
Brillenfassungen
Der Kassenanteil von 20 Mark für Brillengestelle wurde gestrichen. Auch Kosten für medizinisch notwendige Sonderausführungen, wie zum Beispiel Titangestelle für Allergiker, werden nicht mehr übernommen.
Gesundheitsförderung
Kurse und vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit dürfen seit Jahresbeginn nicht mehr von den Kassen bezahlt werden.
Künftig sollen die Krankenkassen nur noch an der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mitarbeiten, Schutzimpfungen (Ausnahme: urlaubsbedingte Auslandsaufenthalte) anbieten können und bestimmte Selbsthilfegruppen unterstützen.
Zahnersatz und -füllungen
Die Jungen müssen dran glauben: Für alle, die nach dem 31. Dezember 78 geboren sind, gibt es keinen Kassenzuschuß für Zahnersatz und Kronen mehr (Ausnahme: schwerwiegende Erkrankungen, die einen Zahnersatz notwendig machen). Für alle anderen soll beim Zahnersatz kein prozentualer Zuschuß mehr gewährt, sondern ein Festzuschuß erstattet werden – für eine Krone mit Keramik-Verblendung etwa, die 600 Mark kostet, wird der Versicherte statt eines Kassenanteils von 350 Mark dann nur noch ein Zuschuß von 300 Mark erhalten.
Bei Zahnfüllungen trägt die Kasse nur noch die Kosten in Höhe der preiswertesten plastischen Füllung. Will der Versicherte zum Beispiel ein Keramik- oder Goldinlay, muß er die Differenz selbst zahlen.
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