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Bäume und Widerstand abgeholzt

■ Aufgegeben: Erst Fischer Oestmann, jetzt Altenwerders letzter Kläger

Irritiert kreisen die Vögel über den abgeholzten Bäumen. Sie wissen nicht, wo sie landen sollen. Durchwühlte Erdmassen, Dreck und die kläglichen Überreste einer üppigen Vegetation überall. Nicht die gerichtlichen Niederlagen, sondern die Verwandlung des Ökotops Altenwerder in eine Mondlandschaft brachen den Widerstand des letzten Fischers Heinz Oestmann.

Noch im vergangenen Dezember hatte der seit zwanzig Jahren gegen die Hafenerweiterung kämpfende Oestmann der GAL-Mitgliederversammlung hitzig vorgeworfen: „Seid ihr denn bereit, ein AKW zu akzeptieren, nur weil die erste Baugenehmigung da ist?“Doch Ende Januar zeigte er nur noch fluchend auf die entwurzelte Natur und winkte ab. Gestern nun bestätigte Altenwerder-Anwalt Michael Günther, daß Oestmann sich mit der Wirtschaftsbehörde geeinigt hat.

Für die Aufgabe seines Wohnrechts auf Lebenszeit und seines Fischereibetriebs bekommt der 47jährige Oestmann ein Grundstück am Rüschkanal in Finkenwerder mit Kutteranlegeplatz und eine Entschädigung in sechsstelliger Höhe. Für „vernünftig und vertretbar“hält Anwalt Günther das nach sechswöchigen Verhandlungen erzielte Ergebnis. Wirtschaftssenator Erhard Rittershaus (parteilos) gebe sich, anders als seine Vorgänger, „richtig Mühe“.

Mit dem Abgang des bärigen Oestmann, derzeit auf Fischfang, sind auch die Tage seines langjährigen Weggefährten und Freundes Werner Boelke gezählt. Allein will er in dem Geisterdorf nicht zurückbleiben. Anders als Oestmann ist Boelke jedoch Grundeigentümer: Seine derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage gegen eine drohende Enteignung ist die letzte und einzige Hoffnung Altenwerders. Doch trotz des laufenden Verfahrens verhandelt auch er seit einer Woche mit den Behörden. „Man muß realistisch werden“, so Anwalt Günther. Wichtig sei, Altenwerder „nicht wie ein geprügelter Hund“zu verlassen. Die Bilanz, „sich 25 Jahre behauptet zu haben“, könne sich sehen lassen. Ohne den Lehrer Werner Boelke als Kläger ginge auch die „rechtliche Klärung den Bach runter“, bedauert GAL-Hafenexperte Alexander Porschke. So „bitter“das sei, „aus Sicht der Betroffenen ist es verständlich“.

Doch handelt es sich bei Altenwerder überhaupt um eine Hafenerweiterung? Die geplante „Hafen-City“, für die erhebliche Flächen in Wohn- und Gewerberaum umgewidmet werden sollen, legt eine Hafenverlegung nahe. Um Platz in der Stadt zu schaffen, wird die maritime Wirtschaft in den Südwesten verschoben. Das Hafenentwicklungsgesetz jedoch erlaubt Enteignungen nur für eine Erweiterung. Die Zerstörung Altenwerders und Vertreibung seiner BewohnerInnen sei somit „unter falschen Voraussetzungen beschlossen und der Öffentlichkeit verkauft worden“, so GALier Porschke. Silke Mertins

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