: Bundesamt empfiehlt falschen Paß
■ Bescheid erklärt Heimreiseweg „mit Hilfe eines Schleusers“
Das Bundesamt für die Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge hat nach Angaben der Grünen einem Iraker den Erwerb eines gefälschten Passes für die Heimreise empfohlen. In einer am Dienstag in Hannover veröffentlichten Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag wird ein Bescheid des Bundesamtes auszugsweise veröffentlicht. Darin wird einem irakischen Asylbewerber mitgeteilt, daß sein Antrag abgelehnt wurde und für die Heimreise der Erwerb gefälschter Ausweise oder die Unterstützung eines Schleusers empfohlen.
Ein Sprecher der Zentrale des Bundesamtes in Nürnberg bezeichnete es als undenkbar, daß die Behörde illegale Praktiken empfiehlt. Zu dem vorliegenden Fall konnte er allerdings keine Stellungnahme abgeben, da er die Einzelheiten nicht kannte. In dem von den Grünen veröffentlichten Auszug heißt es: „Bei seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat Irak darf dem Antragsteller zugemutet werden, daß er gleichfalls – wie bei seiner Ausreise ebenfalls – von dem Nachbarstaat Türkei aus in den irakischen Staat wieder einreist. Er hat dann die Möglichkeit, sich wiederum mit einem ge- bzw. verfälschten Reisepaß – ggf. mit Hilfe eines Schleusers – legal bzw. illegal in seinen irakischen Staat zurückzubegeben.“
Die Grünen-Abgeordnete Heidi Lippmann-Kasten wertete das Schreiben des Bundesamtes als „skandalöse“Aufforderung zum Rechtsbruch. Während deutsche Gesetze „bis zum i-Tüpfelchen“korrekt ausgeführt werden, werde anderen Staaten gegenüber die Möglichkeit zum illegalen Verhalten empfohlen.
Die Grünen-Politikerin kritisierte auch den Fall eines Iraners, der als Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland die Entlassung aus der iranischen Staatsbürgerschaft nachweisen muß. Der Iraner hatte jedoch darauf hingewiesen, daß er aus der iranischen Staatszugehörigkeit nur freikommt, wenn er über eine Wehrdienstbescheinigung oder eine Befreiungsurkunde verfügt. Da er diese Dokumente nicht hatte, empfahl die Bezirksregierung Braunschweig, der Mann solle sich vom Wehrdienst freikaufen. Dies sei nach inoffiziellen Informationen für 17.000 US-Dollar möglich.
Lippmann-Kasten will nun von der Landesregierung wissen, ob ein sich Freikaufen von der Wehrpflicht im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens zumutbar ist. Ein Sprecher der Bezirksregierung in Braunschweig sagte auf Anfrage, der Freikauf vom Wehrdienst im Iran sei nichts Illegales. Er konnte nicht genau sagen, worauf sich diese Erkenntnisse stützten, vermutete aber es handele sich um Informationen aus deutschen diplomatischen Quellen. dpa
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