: Flattern, Hüpfen und bitterliches Wehklagen
■ Tierfreunde sollten Jungvögel nicht aufpäppeln, sondern zuerst Experten-Rat einholen
Jungvögel sind – der Name läßt es ahnen – in der Regel jung. So jung, daß sie nicht fliegen, aber immerhin aus dem Nest klettern oder fallen können. Gerade jetzt im Frühjahr werden „vermeintlich hilflose Vogelkinder aufgefunden“, schreibt der Naturschutzbund (NABU) und warnt vor übereilten Rettungsaktionen.
„Die Leute sammeln vor allem Jungamseln gerne ein“, erzählt Uwe Westphal, Naturschutzreferent beim NABU. Denn: „Amseln gibt es in Städten sehr häufig. Und die Jungvögel verlassen das Nest, bevor sie fliegen können.“Mangels ausgereifter Flugtechniken beschränken sie sich auf die Disziplinen Flattern, Unkontrolliertes Hüpfen und Bitterliches Wehklagen. Letzteres deuten Biologen wie Vogeleltern als „Standortrufe“. Die Elterntiere können ihren Nachwuchs orten und füttern.
Auch andere Vogelarten, etwa Enten, Fasane oder Kiebitze neigen als sogenannte Nestflüchter zur infantilen Zerstreuung in der Nestumgebung. Was durchaus Sinn macht: Zum einen beugen sie beengten Verhältnissen im Nest vor. Zum anderen mildern sie die Konsequenzen eines drohenden Raubüberfalls. Zwar sind die Jungtiere am Boden oder im Gebüsch relativ schlecht geschützt. Dafür aber bekommen die Räuber bei einem Angriff auf das Nest nicht gleich den ganzen Nachwuchs in die Krallen.
„Aus Naturschutzgründen ist es in der Regel nicht notwendig, die Jungvögel aufzugreifen“, sagt Westphal. Die Eltern würden sie bald versorgen – „wenn sie nicht gerade von einer Katze gefressen wurden“. Erst wenn sich nach Stunden kein Elternvogel blicken lasse, „könnte man aufmerksam werden“. Und sollte, bevor man irgend etwas mit dem Vogel unternimmt, Rat einholen, etwa beim Hamburger Naturschutzamt (). Denn je nach Vogelart sind völlig unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Wer etwa kranke Vögel aufpäppelt, tut der Natur keinen Gefallen. „Aber das“, sagt Westphal, „ist vielen nur schwer zu vermitteln“. Achim Fischer
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