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Abtreibungsvorschläge

■ Bayerische Übergangsregelung: Abgestufte Quoten für Ärzte bis 2000

München (AP) – Im Streit um das geplante Verbot reiner Abtreibungspraxen in Bayern hat die Staatsregierung eine stufenweise Übergangsregelung bis zum Jahr 2000 in Aussicht gestellt. Sollten nach Inkrafttreten des neues Gesetzes zum 1. Juli Engpässe bei der medizinischen Versorgung betroffener Frauen auftreten, könnte noch vor der Sommerpause ein Änderungsgesetz im Landtag verabschiedet werden, erläuterte Sozialministerin Barbara Stamm gestern in München.

Danach könnten Frauenärzte in Bayern in diesem Jahr noch ohne Einschränkungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für 1998 sei es denkbar, daß die Ärzte höchstens 75 Prozent ihrer Einnahmen aus Abtreibungen erzielen dürften, für 1999 sei eine Quote von 50 Prozent vorstellbar, erklärte die CSU-Politikerin. Die 25-Prozent-Quote könnte dann im Jahr 2000 in Kraft treten. Diese Übergangsregelung sei aber nur für den Notfall gedacht, falls es wider Erwarten zu Lücken in der flächendeckenden Versorgung kommen sollte. Nach dem Ärztegesetz, das die CSU vergangenen Sommer im Alleingang im Landtag durchgesetzt hatte, soll die 25-Prozent- Klausel schon zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Damit wären reine Abtreibungspraxen im Freistaat künftig verboten. Gegen die Neuregelung haben zwei Ärzte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dort hatte am Dienstag der bayerische Prozeßbevollmächtigte eine abgestufte Regelung in Aussicht gestellt.

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