Klein Adolf straffrei

■ Kein Ermittlungsverfahren gegen Kontrabassisten. Große Betroffenheit

Berlin (AP) – Seine Entgleisung in Israel wird für den Kontrabassisten der Deutschen Oper Berlin keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Eine Prüfung der Staatsanwaltschaft habe ergeben, daß der Musiker Gerd Reinke juristisch nicht belangt werden könne, sagte der Berliner Justizsprecher Rüdiger Reiff gestern.

Der Künstler hatte am Wochenende in Tel Aviv eine Rechnung mit „Adolf Hitler“ unterzeichnet. Gestern morgen stimmte der Betriebsrat der fristlosen Kündigung Reinkes für sein „unverzeihliches Verhalten“ zu, wie das Musiktheater mitteilte. „Anschließend überbrachte ein Bote dem Musiker das Entlassungsschreiben. Der Betroffene hat es quittiert“, sagte eine Opernsprecherin.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen (CDU), begrüßte die Kündigung als angemessene Reaktion auf die „nicht zu tolerierende“ Entgleisung des Musikers. Die Entlassung sei in Abstimmung mit dem Senat erfolgt.

Reinke hatte den Vorfall mit starkem Alkoholkonsum entschuldigt. Der Intendant des Musiktheaters, Götz Friedrich, distanzierte sich erneut vom Verhalten „dieses einen einzelnen“. Ein großer Teil der Opernmitarbeiter habe geweint, als sie von dem Vorfall erfuhren, erzählte Friedrich. Der 54jährige Reinke, Witwer und Vater von zwei 14 und 16 Jahre alten Söhnen, hatte am Sonntag erklärt, er könne sich an diesen Vorfall nicht erinnern, weil er völlig betrunken gewesen sei. „Wenn das alles wirklich so stimmen sollte, dann kann ich nur sagen, daß es mir ganz außerordentlich leid tut.“ Er entschuldige sich bei allen, die sich betroffen fühlen könnten.