: Langes Warten auf den Fahrplan
■ Opposition und Koalition fordern von der Verkehrsverwaltung die gesetzlich vorgeschriebenen Planungen zum öffentlichen Nahverkehr. Der Bedarfsplan ist bereits seit zwei Jahren überfällig
Die Fraktionen von SPD und CDU verlieren beim Thema ÖPNV-Planung die Geduld mit der Verkehrsverwaltung. In einem gemeinsamen Antrag wollen sie bei der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses die Verwaltung von Verkehrssenator Jürgen Klemann (CDU) dazu auffordern, endlich einen seit langem überfälligen Bedarfsplan für den öffentlichen Nahverkehr und einen ebenso fälligen Nahverkehrsplan vorzulegen. Die Vorlage dieser Pläne ist im ÖPNV-Gesetz zwingend vorgeschrieben.
Das ÖPNV-Gesetz fordert einen „Bedarfsplan für den öffentlichen Nahverkehr“, der „langfristige Planungen für die Schieneninfrastruktur“ enthält und alle fünf Jahre fortgeschrieben wird. Außerdem fordert das Gesetz alle zwei Jahre einen Nahverkehrsplan. Dazu gehören Betriebszeiten, Zugfolgen, Verkehrsanschlüsse und Tarifplanungen.
Passiert ist bisher nichts. Die Verkehrsverwaltung verweist in der Antwort auf eine mündliche Anfrage der PDS-Verkehrspolitikerin Jutta Matuschek darauf, daß ein Nahverkehrsplan zum Herbst vorliegen soll. Dieser werde aber wegen des Auslaufens des Unternehmensvertrages mit der BVG im Jahr 1999 „nur begrenzt wirksam“. Bei der Frage ÖPNV-Bedarfsplan verweist Klemanns Verwaltung auf das mittelfristige Investitionsprogramm für den ÖPNV-Ausbau bis zum Jahr 2000.
Den Parlamentariern ist das zuwenig. Denn in einem Bedarfsplan müßten Investitionen aufgeführt werden, die über die Planung bis 2000 hinausgehen. Vor allem, kritisiert Christian Gaebler (SPD), müßten in einem solchen Plan die verschiedenen Projekte nebeneinandergestellt und verglichen werden. „Offensichtlich hat die Verkehrsverwaltung Angst, daß dabei einige Projekte, wie die Verlängerung der U 2, schlecht wegkommen.“ Nach seinen Informationen liege ein Bedarfsplan bei der Verwaltung bereits in den Schubladen: „Ein Gutachterbüro hat den Plan vorgelegt, aber er paßt der Verwaltung offensichtlich nicht in den Kram“, meint Gaebler.
Auch der Nahverkehrsplan müsse dringend vorgelegt werden, damit er bei den Beratungen für den Haushalt 1998 berücksichtigt werden könne. Der Antrag der Koalition kritisiert denn auch: „Es ist nicht nachvollziehbar, daß zwei Jahre nach Inkrafttreten des ÖPNV-Gesetzes immer noch kein Nahverkehrsplan vorliegt.“
Die PDS-Abgeordnete Matuschek dagegen sieht in der Verschleppung ein System: „Der Senat kommt seinen Pflichten bewußt nicht nach, weil er ansonsten die Mängel im Nahverkehrssystem eingestehen müßte“, erklärte sie. Bernhard Pötter
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