: Koalition gegen Stellplatzpflicht
■ Auch Ablösegebühr soll weg. Opposition verläßt Ausschuß
Die Koalitionsfraktionen sind immer wieder für Überraschungen gut. Völlig entgegen dem ursprünglichen Vorhaben von Bausenator Jürgen Klemann (CDU), die Stellplatzpflicht für private Bauherren zwar zu reformieren, aber nicht abzuschaffen, haben sich die Koalitionsfraktionen vor der gestrigen Sitzung des Bauausschusses überraschend darauf geeinigt, die Stellplatzpflicht aus der Bauordnung zu streichen. Damit entfällt auch die Ablösegebühr der Bauherren für nicht gebaute Stellplätze.
Nach Schätzung der bündnisgrünen Finanzexpertin Michaele Schreyer gingen den Bezirken damit 20 Millionen Mark an erwarteten Einnahmen verloren. Sowohl die Bündnisgrünen als auch die PDS verließen aus Protest gegen die Nacht- und Nebelaktion die Sitzung des Bauausschusses. Der Bündnisgrüne Hartwig Berger begründete den Auszug damit, daß es eine Mißachtung des Parlaments sei, „wenn Parlamentarier wie blinde Kühe einfach ja oder nein sagen sollen, ohne die Chance zu haben, die Vorlagen zu prüfen“. Zwar halten auch die Oppositionsparteien die Stellplatzpflicht für nicht zeitgemäß. Statt einer ersatzlosen Streichung forderten sie bislang allerdings die Einführung einer Infrastruktur- oder Nahverkehrsabgabe in der Höhe der bisherigen Ablösegebühr.
Auslöser für das Vorgehen von SPD und CDU war die Fraktionssitzung der SPD am Dienstag abend, auf der sich die Befürworter einer Abschaffung der Stellplatzpflicht um Fraktionschef Klaus Böger überraschend durchgesetzt hatten. Für eine Abschaffung war auch SPD-Umweltsenator Peter Strieder. Ein Umkippen der SPD wollte er nicht erkennen. Schließlich, so Strieder, habe ein Rechtsgutachten ergeben, daß eine Infrastrukturabgabe anstelle der Ablösegebühr für nicht gebaute Stellplätze rechtswidrig sei.
Während sich die CDU-Fraktion vor der Sitzung des Bauausschusses der SPD-Position angeschlossen hatte, ging man im Hause von Bausenator Jürgen Klemann bis zuletzt noch davon aus, die alte Stellplatzverordnung von 1994 im Rahmen der Bauordnung zwar zu reformieren, nicht aber abzuschaffen. Die Verordnung war im September 1996 wieder in Kraft getreten, nachdem sie 1994 auf Drängen der Daimler-Tochter debis für zwei Jahre außer Kraft gesetzt worden war. Uwe Rada
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