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Anti-Castro-Hardliner in USA brüskieren die EU

■ Entgegen aller Versprechen will der US-Kongreß das Kuba-Embargo verschärfen

Berlin (taz) – So erfolglos das US-Embargo gegen Castros Kuba bislang auch war, so unermüdlich sind doch seine Betreiber. Eine neuerliche Initiative zur Verschärfung der Kuba-Sanktionen hat im US-Kongreß bereits die erste Hürde genommen. Dabei hatte US-Präsident Clinton erst vor ein paar Wochen der EU eine Abmilderung des Helms-Burton-Gesetzes versprochen – und damit erreicht, daß die Europäische Union ihre Klage vor der Welthandelsorganisation WTO vorläufig aussetzte. Die EU wollte die Ausweitung der US-amerikanischen Sanktionen auf europäische Firmen, die mit Kuba Handel treiben, als Verletzung internationaler Rechtsnormen verurteilen lassen.

Doch schließlich gaben sich die europäischen Diplomaten mit Absichtserklärungen zufrieden: Die US-Regierung wolle das besonders umstrittene Kapitel III des Helms-Burton-Gesetzes, demzufolge US-amerikanische oder exilkubanische Alteigentümer Firmen aus aller Welt wegen unrechtmäßiger Nutzung ihres einst konfiszierten Eigentums verklagen können, für den Rest von Clintons Amtszeit aussetzen. Und man wolle im Kongreß Erleichterungen auch bei Kapitel IV erreichen, das Einreiseverbote für die Manager europäischer Firmen vorsieht, deren Kuba-Business unter die Helms-Burton-Klauseln fällt.

Nun aber soll das genaue Gegenteil der Fall sein, wenn es nach dem Willen des Auswärtigen Ausschusses im US-Repräsentantenhaus geht. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat dieser im Mai einer Vorlage für eine neuerliche Verschärfung der US-amerikanischen Kuba-Politik zugestimmt.

Nicht verwässert werden soll demnach das Einreiseverbot gegen die „Nutznießer unrechtmäßig enteigneten Eigentums“, vielmehr müsse der Präsident dem Kongreß alle drei Monate über dessen Anwendung Bericht erstatten.

Auch das im Herbst 1994 unterzeichnete Migrationsabkommen zwischen den USA und Kuba – einer der wenigen Bereiche, in denen die Exekutive bislang noch selbständig agieren kann – soll nunmehr unter die Fuchtel des Kongresses genommen werden.

Im Visier ist darüber hinaus der geplante Weiterbau des kubanischen Atomkraftwerks bei Cienfuegos: Wenn Rußland sich – wie jüngst gemeldet – am Weiterbau des kubanischen AKW beteiligt, soll Moskau als Vergeltung jegliche US-Hilfe gestrichen werden. Per Gesetz festgelegt werden soll auch, daß die USA der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) ihren Finanzbeitrag verweigern, sollte diese Kuba Hilfestellung geben.

Wann die Vorlage in den Kongreß eingebracht wird, ist noch offen. Darüber hinaus zirkulieren im Kongreß noch zwei weitere Projekte, die das Helms-Burton-Gesetz in genau dem Punkt verschärfen, der im Zentrum des Streits mit der EU stand. Der eine Entwurf will dem US-Präsidenten ab Juni nächsten Jahres das Aufschubrecht gänzlich entziehen, mit dem dieser das Klagerecht für Alteigentümer bislang auf Eis gelegt hat – eine Flut von Klagen und Gegenklagen wäre die Folge.

Der zweite Entwurf läßt dieses Aufschubrecht des Präsidenten zwar noch grundsätzlich zu, macht es jedoch von einer Reihe von Bedingungen abhängig, die die Handelspartner der USA zu erfüllen hätten. Eine davon ist, die Klage vor der Welthandelsorganisation zurückzuziehen. Bert Hoffmann

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