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Love Parade genehmigt

■ Klagen gegen Techno-Umzug vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert

Die Love Parade findet auch dieses Jahr wieder am 12. Juli wie geplant auf der Straße des 17. Juni im Berliner Bezirk Tiergarten statt. Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes hatte gestern zwei Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Antragsteller waren im Namen der einjährigen Philine Partsch von Bismarck deren Eltern sowie der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Den Anwälten zufolge habe das Verwaltungsgericht ohne mündliche Verhandlung die Anträge abgelehnt, mit der den Veranstaltern untersagt werden sollte, die Love Parade durch den Tiergarten ziehen zu lassen. Das Verwaltungsgericht nannte die Antragsteller nicht klageberechtigt. Zur Einordung der Love Parade als politische Versammlung, zu der rund eine Million Menschen erwartet werden, äußerte sich das Gericht nicht.

Der Landesgeschäftsführer des BUND, Stefan Bundscherer, bedauerte, daß das Gericht nicht in der „Sache“ entschieden hätte. Jedoch sei die Entscheidung des Gerichts auch erfreulich. Das Gericht habe „unmißverständlich“ klargestellt, daß es „die Anerkennung der Love Parade als Versammlung nicht von vornherein ausschließe. Damit könnten die Veranstalter für die Schäden in den Grünanlagen haftbar gemacht werden. „Damit wird das Land Berlin nicht mehr darauf verzichten können, den Veranstaltern der Love Parade wenigstens die Kosten für die Beseitigung der Schäden aufzuerlegen“, sagte Anwalt Peter Raue.

Der BUND hatte den Veranstalter der Love Parade, „planet.com“, vorgeworfen, keine Toiletten angemietet und kein „geschlossenes Konzept zur Müllvermeidung“ vorgelegt zu haben. Untersuchungen der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz des BUND und des Bezirks Tiergarten hatten ergeben, das der verursachte Schaden im vergangengen Jahr bei etwa 230.000 Mark lag. Außerdem seien Pflanzen „irreparabel“ geschädigt worden. Die Anwälte der Kläger wollen in Berufung gehen. nau

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