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Bewag-Verkauf droht zu scheitern

■ Bundeswirtschaftsminister stimmt Antrag des Kartellamtes auf Rückverweisung von der EU zu

Schritt für Schritt nähert sich das Bewag-Geschäft dem Abgrund – der Untersagung durch das Bundeskartellamt. Gestern ist die Entscheidung über den Milliardenhandel ein Stück näher an das Bundeskartellamt gerückt: Das Amt hat einen Rückverweisungsantrag an die EU-Kommission gestellt, und in Bonn hat der Antrag die erste entscheidende Hürde genommen: Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) hat den Antrag unterzeichnet und an die Kommission weitergeleitet, wie gestern die Sprecherin des Bundeskartellamtes, Elke Zeise, erklärte.

Damit liegt die Entscheidung über den Verkauf der landeseigenen 50,8 Prozent Bewag-Anteile an ein amerikanisch-deutsches Konsortium vorerst in Brüssel. Das Bundeskartellamt ist allerdings der Meinung, daß es selbst über den Verkauf entscheiden sollte. „Der Verkauf betrifft einen abgegrenzten deutschen Markt, da sind wir eigentlich zuständig“, meinte Zeise. In ähnlich gelagerten Zusammenschlüssen im Energiebereich hat die europäische Kommission solche Fälle nach Deutschland zurückverwiesen.

Welches Schicksal dem Bewag- Verkauf von den deutschen Wettbewerbshütern droht, ist ziemlich sicher: Das Bundeskartellamt hat durch den Chef der zuständigen Beschlußabteilung, Kurt Markert, wiederholt klargemacht, daß es dem Handel in seiner jetzigen Form nicht zustimmen werde. Die Berliner Anteile an der Bewag waren für 2,85 Milliarden Mark an den US-Stromkonzern Southern Company und die deutschen Atomstromer Viag und Preag verkauft worden. Die Beteiligung der Preag an den Umland-Stromversorgern Mevag und Ose hat das Amt zu der Einschätzung gebracht, „jede weitere Beteiligung der Preag an der Bewag zu untersagen“, wie Markert erklärt hat. Bernhard Pötter

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