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Änderungen

Der Bundestag stimmte am Donnerstag mit Zweidrittelmehrheit einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses zu. Hier die wichtigen Änderungen im neuen Ausländerrecht:

– Zwingender Abschiebegrund ist die Teilnahme an gewalttätigen Demonstrationen. Ein Nachweis vor Gericht ist nicht erforderlich. Es reicht der Vorwurf von Behördenseite.

– Straftäter ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt werden, werden künftig ausgewiesen. Bislang galt diese Regelung für zu fünf Jahren Haft Verurteilte.

– Nachgezogene EhepartnerInnen konnten bislang nach drei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen. Diese Frist wird in Fällen „außerordentlicher Härte“ ungültig. Wenn der oder die Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen wäre, können sie abgeschoben werden.

Die Neuregelung muß noch vom Bundesrat gebilligt werden. Hier wird eine Zustimmung erwartet. ank

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