Europarat plant striktes Klonverbot für Embryos

■ Neues Abkommen wird heute erstmals in Straßburg beraten

Freiburg (taz) – Das Klonen von Menschen soll europaweit verboten werden. Das sieht ein der taz vorliegender bisher noch nicht veröffentlichter Entwurf für ein Anti- Klon-Protokoll des Europarats vor. Das Ministerkomitee des 40-Staaten-Gremiums inklusive Osteuropa wird heute in Straßburg erstmals über diesen Entwurf diskutieren.

Justizminister Edzard Schmidt- Jortzig (FDP) erklärte auf Anfrage, daß er das Abkommen für „höchst akzeptabel“ halte, weil es die Herstellung identischer Menschen „in jeder Form und durch jede Methode“ ausschließe. Damit entspreche es dem strengen deutschen Embryonenschutzgesetz.

Mit dem geplanten Protokoll will der Europarat auf die Herstellung des Klon-Schafes „Dolly“ reagieren, die in diesem Frühjahr bekannt wurde. Die Vorlage geht deutlich über die in den USA und der EU diskutierten Maßnahmen hinaus. US-Präsident Clinton etwa will das Herstellen identischer menschlicher Wesen nur verbieten, wenn sie zur Geburt eines Kindes führen können. Damit wäre die Herstellung identischer Embryonen für Forschungszwecke oder als Organbank nicht ausgeschlossen.

Der zentrale Satz des Europarat-Protokolls soll dagegen lauten: „Jeder Eingriff, der darauf abzielt, ein genetisch identisches menschliches Lebewesen zu schaffen, sei es tot oder lebendig, ist verboten.“

Das Klonverbot-Abkommen könnte nach Ansicht von BeobachterInnen noch in diesem Herbst unterzeichnet werden. Da es als Ergänzung zur Biomedizin- Konvention gedacht ist, steht es allerdings nur den Staaten offen, die auch die Konvention unterzeichnet haben.

Die Bundesregierung zögert mit der Unterzeichnung noch, weil Kirchen und Behindertenverbände die Mindeststandards der Konvention bei Medizinversuchen für zu niedrig halten. Es ist zu erwarten, daß ein rigides Klon-Protokoll die Akzeptanz für die umstrittene Biomedizin-Konvention verbessern wird. Christian Rath