■ Am Rande: Beschwerde der Sinti war unzulässig
Freiburg (taz) – Die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg wird sich nicht mit dem sintifeindlichen Urteil eines Bochumer Amtsrichters beschäftigen. Dieser hatte im letzten Herbst geurteilt, es sei einem Vermieter nicht zumutbar, seine Wohnung an einen „Zigeuner“ zu vermieten. Hiergegen hatte der Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland Beschwerde beim Europarat eingelegt. Diese Beschwerde wurde jetzt als „unzulässig“ abgelehnt. Zur Begründung hieß es, der Zentralrat sei von dem Urteil weder selbst betroffen noch betreffe es alle Sinti und Roma in Deutschland. Es gebe keinen Hinweis, daß dieses erstinstanzliche Urteil für die generelle Haltung der Bundesrepublik stehe.
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