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■ Am RandeKein Volksbegehren für autonomes Franken

Freiburg (taz) – Der „Fränkische Bund“ ist jetzt auch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Die eher rechtsorientierten Franken- Freunde wollten mit einem Volksbegehren die fränkischen Bezirke in Bayern, den Main-Tauber-Kreis aus Baden-Württemberg und Teile Thüringens zu einem neuen Bundesland zusammenlegen. Obwohl das Grundgesetz solche Neugliederungs-Initiativen ausdrücklich erlaubt, hatte das Bundesinnenministerium die Einleitung eines Volksbegehrens 1994 abgelehnt. Zu Recht, entschied nun der Zweite Senat des BVerfG. Das geplante Bundesland stelle keinen „zusammenhängenden und abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum“ dar. Die Verflechtung mit den umliegenden Gebieten sei teilweise sogar höher als innerhalb des erträumten Bundeslandes.chr

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