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Zehn Milliarden mehr

■ Regierung soll zusätzliche Schulden für Nachtragshaushalt 1997 planen

Berlin (rtr/dpa/AP) – Die Bundesregierung plant offenbar einen Nachtragshaushalt für 1997, mit dem sie die Neuverschuldung um rund 10 Milliarden Mark erhöhen würde. Das meldet die Nachrichtenagentur Reuter aus Bonn. Bislang liegt die geplante Neuverschuldung für 1997 bei 53,5 Milliarden Mark.

Der Nachtragshaushalt, der am kommenden Freitag vorgelegt werden solle, werde damit die vom Grundgesetz gezogene Grenze verletzen, daß der Staat mehr investieren müsse, als er neue Schulden mache (taz 3.7.). Wenn die Nettokreditaufnahme die Investitionen übersteigt, muß der Bundestag im Gesetz über den Nachtragshaushalt feststellen, daß dies zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nötig ist.

In Expertenkreisen wurde argumentiert, daß Steuererhöhungen oder stärkere Einsparungen die Konjunktur beeinträchtigen. Daher werde das durch die hohe Arbeitslosigkeit hervorgerufene Ungleichgewicht noch verschärft. Einer der sogenannten fünf Wirtschaftsweisen, Professor Horst Siebert, kritisierte die Überlegung der Regierung, eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu erklären. Eine solche Störung liege jedoch nicht vor. Es gebe keine Rezession, man rechne für dieses Jahr mit einem realen Wachstum von 2,6 Prozent und für das nächste Jahr mit drei Prozent, die Zinsen seien niedrig, der Export laufe, und die Auslastung der Wirtschaftskapazitäten normalisiere sich, sagte Siebert gestern.

Derweil nannte der ehemalige Bundesfinanzminister Hans Apel (SPD) die von den Sozialdemokraten angekündigte Verfassungsklage gegen den Haushalt 1996 „albern“. Apel erinnerte seine Partei im Deutschlandradio Berlin an die Erfahrungen der CDU/CSU mit einer Verfassungsklage gegen den Bundeshaushalt der sozialliberalen Koalition von 1981. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage nach acht Jahren zurückgewiesen.

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