: Arbeitsmarktlage verschlechtert Rentenfinanzen
■ Rentenbericht des Bundesarbeitsministeriums: 1998 werden die Rentenbeiträge um 0,3 auf 20,6 Prozent angehoben. Sozialbeirat drängt auf mehr Bundeszuschüsse
Bonn (dpa/taz) – Die anhaltende Arbeitslosigkeit hat die Finanzlage der Rentenversicherung weiter verschlechtert. Nach den bisher vorliegenden Zahlen muß der Beitragssatz zur Rentenversicherung deswegen im kommenden Jahr von jetzt 20,3 auf 20,6 Prozent vom Bruttoeinkommen steigen. Das geht aus einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums hervor, den das Bundeskabinett gestern verabschiedet hat. Die tatsächliche Höhe des Beitragssatzes wird aber erst im Herbst nach den dann vorliegenden genaueren Berechnungen festgesetzt.
Im Rentenbericht der Regierung wird alljährlich die Entwicklung der Rentenfinanzen für 15 Jahre vorhergeschätzt. Im diesjährigen Bericht mußte die Regierung die Annahmen zum Arbeitsmarkt gegenüber den Erwartungen im Vorjahr deutlich korrigieren. Statt einer Beschäftigungszunahme um 160.000 in 1997 geht die Regierung nun für das laufende Jahr von einer Abnahme der Beschäftigtenzahl um 370.000 aus. 1998 wird eine leichte Zunahme unterstellt.
Für 1999 stellt der Bericht eine Senkung des Beitragssatzes auf 19,5 Prozent in Aussicht. Im Jahr 2000 würde er 19,8 und 2001 dann 19,9 Prozent erreichen. Wesentliche Ursache für die geringfügige Senkung gegenüber heute ist der in der geplanten Rentenreform vorgesehene zusätzliche Bundeszuschuß, der die Rentenkassen jährlich in Höhe eines Beitragssatzpunktes entlasten soll.
Der Sozialbeirat der Bundesregierung sprach sich dafür aus, die in der Rentenreform vorgesehene zusätzliche Zahlung des Bundes bereits 1998 und nicht erst ein Jahr später einzusetzen. Der Beirat kritisierte in seinem Gutachten zum Rentenbericht, daß die Auswirkungen der geplanten Steuerreform im Bericht nicht berücksichtigt wurden. Die Regierung begründete dies damit, daß das Ergebnis des derzeit laufenden Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat noch nicht eingeschätzt werden könne.
Kritik übte der Sozialbeirat auch daran, daß die mit der Rentenreform geplanten besseren Rentenleistungen für Kindererziehung nicht in voller Höhe vom Bund erstattet werden sollen. Überdies fordert das Gremium, den Zeitraum der Vorhersage über 15 Jahre hinaus zu verlängern.
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