Ungestörtes Plätzchen

Inline-Skates sind nach der Straßenverkehrsordnung „sonstige Fortbewegungsmittel“. Ihre BesitzerInnen müssen damit auf den Gehwegen bleiben. Straßen und Radwege sind tabu. Bei Verstößen drohen Strafzettel bis 75 Mark. Die Polizei aber drückt meistens beide Augen zu.

Völlig ungestört läßt sich auf den Rollschuhbahnen in Planten und Blomen sowie in Stellingen (ausgeschildert ab U-Hagenbecks) laufen. Weitere Plätze und Strecken nennen der „Tourenatlas Inline-Skating“, (erhältlich bei der HIS, Adresse s. rechts, 9,90 Mark) sowie der „Inline-Guide Schleswig-Holstein“(Klartext, 19,80 Mark). fis