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Jetzt doch Abschiebung für Bosnier

■ Bremer Oberverwaltungsgericht hebt früheres Urteil auf

Ein alleinstehender bosnischer Bürgerkriegsflüchtling mittleren Alters ist nicht vor einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina geschützt. Mit diesem Urteil hob das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Juni auf.

Zwar sei die Situation in Bosnien für die Abgeschobenen mit „erheblichen Schwierigkeiten“verbunden, schrieb das OVG zur Begründung. Bei „zumutbarer Eigenanstrengung“hätten „gesunde und für den Wiederaufbau leistungsfähige Rückkehrer“jedoch die Möglichkeit, für ihre Existenz zu sorgen. Sie würden mit einer Abschiebung nach Bosnien nicht in unmittelbare Lebensgefahr gebracht. Im Fall des aus Sarajewo stammenden Antragstellers sah das OVG keinen Anlaß, von dieser generellen Einschätzung abzuweichen. Menschen aus Deutschland würden erst zurückgeschickt, wenn die bosnischen Behörden der Übernahme zugestimmt hätten, so das OVG. Zwar gebe es Probleme bei der Registrierung von Rückkehrern, es sei aber kein Fall bekannt geworden, in dem diese Schwierigkeiten Menschen in existentielle Not gebracht hätten.

Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) begrüßte das Urteil. Seit April 1996 seien von 3.200 bosnischen Flüchtlingen im Lande Bremen 850 freiwillig ausgereist. jof

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