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Wasserwerke führt Milliarde doch ab

■ Aufregung um Kapitaltransfer an Senat: Wasserbetriebe lenken nach Putschversuch ein und wollen doch eine Milliarde Mark aus dem Vermögen abführen. Zwangsabgabe soll aber rechtlich geprüft werden

Der Putschversuch der Wasserbetriebe entpuppt sich als ein Sturm im Wasserglas. Wie gestern bekannt wurde, hatten die Manager des reichsten Eigenbetriebs des Landes in einem Brief indirekt gedroht, dem Senat die Zahlung von einer Milliarde Mark zu verweigern.

Nach einigen Stunden Aufregung machte sowohl die Geschäftsleitung der Wasserbetriebe als auch der Senat als Eigentümer des Unternehmens unmißverständlich klar: Die Milliarde Mark aus dem Stammkapital der BWB wird überwiesen und zur Stützung der löchrigen Landeskasse verwendet. „Das ist beschlossene Sache“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Dieter Ernst (CDU), der wegen der „schwierigen Situation“ seinen Urlaub unterbrach.

Die Wasserbetriebe hatten in dem Brief an die Wirtschaftsverwaltung juristische Zweifel an dem Zustandekommen des Milliardentransfers von ihrem Etat an den des Landes angemeldet. Generös bot der Vorstand um Bertram Wieczorek an, der Landeskasse einen zinsgünstigen Kredit über 250 Millionen Mark bereitzustellen. Die Offerte seines reichsten Tochterunternehmens hat im Senat Befremden ausgelöst.

Im Laufe des Nachmittags wurde die Sprache der steinreichen Wasserbetriebe (rund 1 Milliarde Mark an Investitionen jährlich bei einem Stammkapital von – bislang – 4,5 Milliarden Mark) moderater. Die Wasserversorger, so ein Sprecher, wollen zwar auch weiterhin die Kapitalentnahme durch den Senat rechtlich prüfen. Die BWB sei jedoch generell bereit, einen größeren Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts zu leisten.

Die rechtliche Prüfung für die Wasserbetriebe nimmt Christoph Müller vor, ein emeritierter Staatsrechtler der Freien Universität. Müller betrachte, hieß es bei den Wasserbetrieben, die Entnahme von einer Milliarde Mark aus dem Stammkapital als „Präzedenzfall“. Sein Gutachten werde „in den nächsten Tagen erwartet“.

Die Wasserbetriebe haben jedoch auch Bedenken am konkreten Zustandekommen der Kapitalentnahme. Nach Ansicht der Wassermanager muß der Aufsichtsrat eine Absenkung des Stammkapitals beschließen. Im vorliegenden Fall ist dies nicht geschehen. Vielmehr hat die sogenannte Gewährträgerversammlung (das sind die SenatorInnen Pieroth, Bergmann, Fugmann-Heesing und Klemann) den Beschluß gefaßt. Der Aufsichtsrat der Wasserbetriebe mit Wirtschaftssenator Elmar Pieroth (CDU) als Vorsitzendem muß sich mit der Kapitalentnahme erst noch befassen. Der Juristenstreit um die Beschlußkompetenz begann gestern. Christian Füller

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