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Körperverletzung

Wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung hat das Hamburger Landgericht gestern in zweiter Instanz einen 18jährigen zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Gemeinsam mit einem Komplizen hatte der damals 17jährige im März 1996 zwei junge Männer in einer S-Bahn mißhandelt.

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