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„Gemeinschaftsunterkunft mit Schlichtausstattung“

■ Senat plant zentrale Unterbringung von illegal einreisenden Ausländern

Illegal einreisende Ausländer werden künftig zentral in einer „Gemeinschaftsunterkunft mit Schlichtausstattung“ untergebracht. Das sieht ein Maßnahmepaket vor, das der Senat gestern beraten hat.

Auch die Verpflegung dieser Personen soll bis zu deren Ausreise beziehungsweise Abschiebung in der Unterkunft erfolgen. Außer dem gesetzlich zustehenden Taschengeld in Höhe von 80 Mark monatlich (40 Mark für die unter 15jährigen) erhielten sie damit keinerlei Bargeldleistungen mehr. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird von der Senatssozialverwaltung erlassen. Grund für diese Maßnahme ist nach Angaben der Behörde der anhaltende „Zustrom“ von illegalen Ausländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Jugoslawien.

Auf Vorschlag des Senats soll der Rat der Bürgermeister ein Bezirksamt bestimmen, das zentral die Unterbringung für alle anderen Bezirke mit übernimmt. Gleichzeitig wurden die Bezirke aufgefordert, bei allen Leistungsberechtigten, also auch Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina, das nach der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes am 1. Juni bundesrechtlich vorgeschriebene Sachleistungsprinzip zu realisieren. Das bedeutet, das die Flüchtlinge kein Bargeld mehr bekommen und in Heimen untergebracht werden sollen. Dies sei insbesondere bei neu einreisenden Antragstellern ausnahmslos anzuwenden.

Der Senat appellierte darüber hinaus an die Bundesregierung, den Anspruch auf Leistungen für diejenigen Ausländer bundesgesetzlich auszuschließen, die ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu beziehen. ADN

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