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■ beiseiteStreitkultur I

Kleiner, aber notwendiger Nachtrag zu unserem Artikel über die ungewisse Zukunft der Druckwerkstatt des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlin (BBK) im Künstlerhaus Bethanien (taz vom 17.7.): Wie berichtet, hatte die Geschäftsführung der Kulturwerk GmbH des BBK versucht, mißliebige Kritik an ihrem Gebaren per einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage zu unterbinden. Die KünstlerInnen Marietheres Finkeldei, Martin Noll und Knut Werner-Rosen vom „Anti-Amputationskomitee“ sollten unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Mark oder zwei Jahren Ordnungshaft davon abgehalten werden, weiterhin zu behaupten, das Kulturwerk des BBK „entfremde staatliche Fördergelder“, führe ferner „seine Geschäfte mittels Drohungen und Falschmeldungen“ und lasse „eingesparte öffentliche Gelder in andere GmbHs des BBK fließen“. Das Landgericht Berlin jedoch gab den VertreterInnen des Anti-Amputationskomitees in allen Punkten recht: Die entsprechenden Formulierungen der beklagten KünstlerInnen seien nachvollziehbar. Mit einer Ausnahme: Daß das Kulturwerk eingesparte öffentliche Gelder anderen GmbHs des BBK zukommen lasse, hätten die KünstlerInnen, so das Gericht, gar nicht aufgestellt. Die Kulturwerk GmbH des BBK habe nun die Wahl, entweder die Ablehnung ihrer Verfügungsklage mit schriftlicher Begründung durch das Landgericht zu erhalten oder die Klage selbst zurückzuziehen. Kulturwerk-Geschäftsführer Thomas Spring entschied sich für letzteres.

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