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CSU und FDP streiten über Videoüberwachung

■ FDP moniert Kamerakontrollen von Wohnungen. Warnung vor neuen Gesetzen

Bonn (dpa/taz) – Die FDP wehrt sich gegen Forderungen, parallel zur Einführung des sogenannten Großen Lauschangriffs auch die Videoüberwachung von Wohnungen zur Strafverfolgung zuzulassen. Die FDP-Innenexperten Burkhard Hirsch und Max Stadler betonten gestern in Bonn, zuvor müßten Polizei oder Justiz nachweisen, in welchen Fällen ihnen das – zur Vorbeugung schwerer Straftaten bereits erlaubte – Abhören von Wohnungen nicht ausgereicht habe und zusätzliche versteckte Videokameras weitergeholfen hätten. Generell warnten beide Politiker davor, ständig neue Gesetze zu verlangen, während die Wirkung bestehender Vorschriften nicht überprüft sei oder diese, wie der Lauschangriff, noch nicht einmal im Gesetzblatt stünden.

In München erneuerte Bayerns Innenminister Günther Beckstein den Ruf der CSU nach einer optischen Überwachung von Wohnungen, um Material für Strafverfahren sammeln zu können. Dies sei ein „wesentlicher Bestandteil in einem System effektiver Kriminalitätsbekämpfung“. Bei Drogenkriminalität und illegalem Glücksspiel könnten nur mit der Videokamera Beweise für die Verurteilung geliefert werden.

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