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„Mörder“Churchill

■ Landgericht: Meinungsfreiheit erlaubt auch „Hetzschriften im Stile des Dritten Reiches“

Oldenburg. Wer den britischen Kriegs-Premierminister Winston Churchill als „Whisky-Säufer“und „Massenmörder“verunglimpft, steht unter dem Schutz der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit. Mit dieser Begründung hat eine Strafkammer des Landgerichts Oldenburg einen 66 Jahre alten Rentner aus Brake vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

Als „Schmäh- und Hetzschriften im Stil des Dritten Reiches“hatte in erster Instanz das Amtsgericht Brake eine Plakat- und Flugblattaktion des Mannes bezeichnet und ihn zu einer Geldstrafe von 1.750 Mark verurteilt. In der Fußgängerzone von Brake und vor einer Schule hatte der ehemalige Malergeselle, der nach eigenen Angaben „die Geschichte zurechtrücken“will, selbstgebastelte Plakate aufgestellt und Flugblätter verteilt. Unter anderem forderte er ein „Holocaust-Denkmal für die Gemordeten von Dresden“. Der Luftangriff gegen Ende des Zweiten Weltkriegs sei eine „Mordorgie“im „Blutrausch von Massenmördern“gewesen.

In der für ihn erfolgreichen Oldenburger Berufungsverhandlung reklamierte der 66jährige den umstrittenen englischen Historiker David Irving als seinen „Hauptzeugen“und attestierte dem Europa der Gegenwart eine „Züchtung der Sklaverei“. Der Staatsanwalt kündigte Revision an. dpa

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