: Kontrolle ist nötig
■ Kommando Spezialkräfte: Enges Aufgabengebiet
Die Bundeswehr braucht eine Eliteeinheit, die für Geiselbefreiung und die Evakuierung von Deutschen aus Krisengebieten ausgebildet ist. Bewaffnete Auseinandersetzungen verlaufen seit dem Ende des Kalten Krieges unübersichtlicher als zu Zeiten der Blockkonfrontation. Diplomatische Bemühungen allein können die Sicherheit von Ausländern in Konfliktzonen nicht mehr garantieren.
Deutsche sind in den letzten Jahren unter anderem aus Somalia, Ruanda und Zaire mit der Hilfe von Nato-Verbündeten evakuiert worden. Auf die Dauer kann die Bundesrepublik nicht verlangen, daß sich andere um ihre Staatsbürger kümmern. Auch die GSG9, die einst in Mogadischu die Landshut-Geiseln rettete, kann die Aufgabe nicht alleine übernehmen. Sie darf laut Gesetz nur mit Zustimmung der Regierung des Landes operieren, in dem der Einsatz stattfindet. Das schränkt ihre Aktionsmöglichkeiten im Gefahrenfall erheblich ein. Die Ausbildung der KSK-Angehörigen (Kommando Spezialkräfte) ist deshalb notwendig. Die parlamentarische Kontrolle der Einsätze muß allerdings gründlich abgesichert werden. Da derartige Operationen im Regelfall aus Sicherheitsgründen erst nachträglich vom Bundestag genehmigt werden können, sollte mindestens eine parlamentarische Kontrollkommission eingerichtet werden.
KSK-Angehörige sollen aber auch für Aufgaben wie Kampfeinsätze im gegnerischen Gebiet und Aufklärung hinter den feindlichen Linien ausgebildet werden. Da wird's nun wirklich gefährlich für die demokratische Struktur der Bundeswehr. Ein Spezialkommando für besonders riskante Einsätze braucht besondere Bedingungen: keine Wehrpflichtigen, erschwerter Dienst, hoher Teamgeist, erhöhte Geheimhaltungspflicht, möglicherweise Einschränkung demokratischer Rechte. All das birgt das Risiko, daß die Elitesoldaten meinen, sie könnten besondere Regeln für sich in Anspruch nehmen.
Diese Gefahr wird gemindert, wenn die Aufgaben der Spezialtruppe eng begrenzt bleiben. Die Notwendigkeit, über ein Kommando für Evakuierungen zu verfügen, darf nicht als Vorwand für die Erstellung einer aggressiv trainierten Sondereinheit mißbraucht werden. Hier gilt es, den Anfängen zu wehren. Bettina Gaus
Bericht Seite 5
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