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ÖTV: Privatwasser gegen Verfassung

■ Gewerkschaft will gegen Privatisierung der Wasserbetriebe klagen, da laut Landesverfassung private Monopolbetriebe verboten sind

Die geplante Privatisierung der Berliner Wasser-Betriebe (BWB) ist nach Darstellung der Gewerkschaft ÖTV verfassungswidrig. Sie verstoße gegen Artikel 24 der Landesverfassung, wonach private Monopolorganisationen verboten seien, erklärte ÖTV-Chef Kurt Lange gestern unter Hinweis auf ein abschließendes Expertengutachten.

Zugleich kündigte er an, daß die Arbeitnehmervertreter im BWB- Aufsichtsrat eine Feststellungsklage gegen den Vorstand und die Gewährsträger (Senat) anstreben. Nach dem Gutachten ist zwar die Umwandlung der BWB in eine Aktiengesellschaft zulässig, nicht jedoch die Veräußerung von mehr als 49 Prozent der Aktien.

Lange forderte den Senat auf, „nunmehr die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen und die unsinnige Privatisierungsdebatte zu beenden“. Zugleich sicherte der ÖTV-Chef den Arbeitnehmervertretern im BWB-Aufsichtsrat bei der geplanten Klage volle Unterstützung zu. Damit solle geprüft werden, ob die Entnahme von einer Milliarde Mark aus dem Stammkapital des Betriebs zugunsten des Landeshaushalts rechtmäßig sei. Der Vorstand der BWB hatte auf Verlangen der Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) die Milliarde im August dieses Jahres in den Landeshaushalt einfließen lassen.

Laut einem weiteren Gutachten war der Senat weder berechtigt, die Reduzierung des Stammkapitals zu beschließen noch die Überweisung der Summe anzuordnen. Diese Entscheidungen seien nach dem Berliner Betriebegesetz ausschließlich dem Aufsichtsrat als Kontrollinstanz für den Vorstand vorbehalten. Da dieser durch die Überweisung des Geldes seine Pflichten verletzt und den BWB Schaden zugefügt habe, müsse eine rechtliche Klärung herbeigeführt werden.

Die ÖTV befürchtet mit der Privatisierung des Unternehmens den Verlust von rund 6.000 Arbeitsplätzen und einen drastischen Anstieg der Abwasserpreise für Privathaushalte. Mit der Monopolstellung auf Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung bliebe den Verbrauchern keine andere Wahl, als die hohen Preise zu zahlen. ADN/taz

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