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Noch ein Dämpfer für britische Farmer

■ Generalanwalt hält Rindfleisch-Exportverbot für rechtmäßig

Freiburg (taz) – Das Exportverbot für britische Rinderprodukte wird voraussichtlich bestehenbleiben. Zwar wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erst in einigen Wochen über eine Klage der britischen Regierung und des britischen Farmerverbandes entscheiden. Gestern empfahl jedoch der unabhängige Generalanwalt am EuGH, Giuseppe Tesauro, eine Ablehnung der Klagen. Meist folgt der Gerichtshof diesen Voten.

Nach britischer Auffassung ist das Exportverbot rechtswidrig. Der EU-Kommission fehle die Kompetenz für eine Maßnahme, die nur dazu diene, die europäischen Verbraucher zu beruhigen. Eine ernsthafte Gefahr beim Verzehr britischen Rindfleischs sei nicht bewiesen. Die Briten wollen das Beef wieder frei exportieren.

Der Generalanwalt gab zwar zu, daß es keine unanfechtbaren wissenschaftlichen Beweise gebe. Jedoch habe die EU-Kommission einen weiten Ermessensspielraum. Und da das Exportverbot „nicht offensichtlich ungeeignet“ sei, sei es auch nicht rechtswidrig. Tesauro hält das absolute Verbot der Ausfuhr in alle Drittländer sogar für erforderlich, „um die praktische Wirksamkeit aller anderen Maßnahmen zu gewährleisten“.

Schon einmal entschied der EuGH in Sachen BSE gegen die Briten. Im Juli letzten Jahres lehnte es das EU-Gericht ab, das Exportverbot per einstweiliger Anordnung auszusetzen. Die Briten hatten damals vor allem mit den wirtschaftlichen Schäden für die Farmer argumentiert. Der EuGH hatte gekontert, daß der Export auch ohne ausdrückliches Verbot massiv zurückgegangen wäre – wegen der Ängste der Verbraucher. Christian Rath

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