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Konkurrenz beobachten – nur gegen Gebühr

Berlin (AFP) – Privatsender dürfen öffentlich-rechtliche Sender nicht gebührenfrei beobachten. Das Radio Sachsen-Anhalt Welle (SAW) hatte bereits 1993 gegen die Gebührenpflicht geklagt und stützte sich dabei auf eine Klausel der Rundfunkgebührenordnung, wonach Geräte, die zu „betrieblichen Zwecken“ verwendet werden, gebührenfrei sind. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) stellte sämtliche von SAW betriebene Radios frei. Strittig blieben aber fünf Fernsehgeräte, die Radio SAW zur Beobachtung der Programme konkurrierender Anbieter verwendet. Dies sei von der Betriebszweck-Klausel nicht gedeckt, entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Dieses Urteil wurde nun gestern vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin höchstrichterlich bestätigt. Radio SAW muß nun rund 5.200 Mark Gebühren nachzahlen.

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