: Konkurrenz beobachten – nur gegen Gebühr
Berlin (AFP) – Privatsender dürfen öffentlich-rechtliche Sender nicht gebührenfrei beobachten. Das Radio Sachsen-Anhalt Welle (SAW) hatte bereits 1993 gegen die Gebührenpflicht geklagt und stützte sich dabei auf eine Klausel der Rundfunkgebührenordnung, wonach Geräte, die zu „betrieblichen Zwecken“ verwendet werden, gebührenfrei sind. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) stellte sämtliche von SAW betriebene Radios frei. Strittig blieben aber fünf Fernsehgeräte, die Radio SAW zur Beobachtung der Programme konkurrierender Anbieter verwendet. Dies sei von der Betriebszweck-Klausel nicht gedeckt, entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Dieses Urteil wurde nun gestern vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin höchstrichterlich bestätigt. Radio SAW muß nun rund 5.200 Mark Gebühren nachzahlen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen