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Lohnfortzahlung gesichert

■ Tarifabschluß im Einzelhandel: 1,5 Prozent mehr Lohn ab Juli 1998. Urlaubsgeld gesenkt

Die Gewerkschaften und Arbeitgeber des Berliner Einzelhandels haben in der Nacht zu gestern einen Tarifvertrag beschlossen, der die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch nach 1998 vorsieht. Die Deutsche AngestelltenGewerkschaft (DAG) und der Einzelhandelsverband halten den Kompromiß für akzeptabel. Manfred Birkhan, Vorsitzender der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), verwies dagegen darauf, daß die Lohnerhöhung ab 1. Juli 1998 lediglich 1,5 Prozent betrage. Das läuft auf einen Reallohnverlust hinaus, denn die Inflationsrate wird die Lohnsteigerung aufzehren. Das Urlaubsgeld wird um 5 Prozent gesenkt. Ab 1. Januar 1998 steigen die bislang niedrigeren Ostlöhne auf Westniveau. Rehabilitationskuren werden nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet, bei Vorsorgekuren gehen maximal drei Urlaubstage verloren. Der Tarif ist wirksam für rund 40.000 von 83.000 Beschäftigten im Einzelhandel. koch

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