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Bundesanwalt fordert hohe Strafe für Kurden

Düsseldorf (dpa) – Im Düsseldorfer Kurdenprozeß um Anschläge auf türkische Einrichtungen hat Bundesanwalt Thomas Beck gestern für den dritten Angeklagten Ahmet Yavuz sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Der Strafantrag kam überraschend, da Yavuz ursprünglich nach einer Absprache zwischen den Prozeßbeteiligten zu einer Strafe von nicht unter fünf Jahren verurteilt werden sollte. Beck hatte diese Absprache zur Verkürzung des Verfahrens für nichtig erklärt, da Yavuz sich nicht ausreichend von Gewalttaten der PKK distanziert und keine Reue gezeigt habe. Beck betonte, daß die Anklage bei einer Verurteilung unter sechs Jahren Haft zunächst zurückgestellte Vorwürfe wieder aufnehmen werde.

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