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Konten für Arbeitszeit

■ ÖTV handelt in NRW für den öffentlichen Dienst tariflich Arbeitszeitkonten aus

Bochum/Hannover (dpa/AP) – Im öffentlichen Dienst sind erstmals Arbeitszeitkonten tariflich vereinbart worden. Wie die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) gestern in Bochum mitteilte, wurden mit vier nordrhein-westfälischen Wasserbetrieben entsprechende Haustarifverträge für insgesamt 3.500 Beschäftigte abgeschlossen. Zuviel geleistete Arbeitsstunden können die Beschäftigten dabei vom 1. Januar 1998 an auf Arbeitszeitkonten ansammeln. Gleiches gilt für Überstunden sowie dafür gezahlte Zeitzuschläge. Die Beschäftigten können auch Langzeitkonten anlegen, etwa für ein Sabbatjahr oder spätere Altersteilzeit.

Unterdessen hat in Niedersachsen die Landesregierung mit den Gewerkschaften einen Kompromiß über Zeitkonten für Lehrer erreicht. Die Landesregierung werde auf die geplante Einführung der verpflichtenden Arbeitszeitkonten zum 1. August 1998 verzichten, wenn sich genügend Lehrer freiwillig meldeten.

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