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Sieg für Referendare

■ GEW erstreitet 120 Einstellungen. Nur wer klagt, hat Anspruch auf Stelle

Im Streit um die Einstellung von 120 Referendaren in den Schuldienst hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) einen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht belehrte die Schulverwaltung, daß die Referendare im November in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt eingestellt werden müssen, teilte die Lehrergewerkschaft mit.

Das Verwaltungsgericht hat nach GEW-Angaben die Auffassung der Gewerkschaft bestätigt, daß die vom Senat verfügte Beschränkung von nur 500 Einstellungen rechtswidrig sei. Angehende Lehrer hätten einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Nach GEW- Meinung sei Geld für 800 Junglehrer vorhanden.

Beworben hatten sich 970 Personen. 180 von ihnen hätten inzwischen ihr Referendariat in anderern Bundesländern aufgenommen. Die GEW empfahl allen abgelehnten Bewerbern, ihren Anspruch auf den Vorbereitungsdienst ebenfalls gerichtlich durchzusetzen. Ins Referendariat aufgenommen würden nach Darstellung der Senatsschulverwaltung nur jene angehende LehrerInnen, die geklagt hatten. dpa

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