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AnalyseBertelkirch in Brüssel

■ Scheitert die Fusion beim Digital- TV noch an den Kartellwächtern?

Jahrelang hatten sich Kirch und Bertelsmann um die Vorherrschaft im kommenden Digital-Fernsehen gestritten. Am Wochenende nun haben sie die Konkurrenz zwischen ihren Bezahlsendern DF1 und Premiere beendet: mit einem Vertrag, der die beiden fusioniert. Ab dem Frühjahr soll ein gemeinsames Paket unter dem Namen „Premiere“ auf den Markt kommen, mit mehr als einem Dutzend Spartenprogrammen. Zwei Firmensitze (Hamburg und München) soll es geben, und Kirch bekommt 400 Millionen als Ausgleich für seine Investitionen in DF1 und das Deutsche Sportfernsehen, die zugemacht werden. Alles paletti also?

Mitnichten. Letzte Woche mußte Bertelsmann-Manager Rolf Schmidt-Holz zugeben, daß das Unternehmen Bertelkirch noch unter dem „Vorbehalt der kartell- und medienrechtlichen Genehmigungen“ steht. Und da sieht es derzeit gar nicht so gut aus für die Konzerne. Vor einem Monopol warnt nämlich nicht nur der Vorsitzende der Aufsichtskommission für Medienkonzentration, Reimut Jochimsen. Während diese Kommission bislang noch als Papiertiger gilt, haben die Brüsseler Wettbewerbshüter tatsächlich schon ihre scharfen Zähne bewiesen. EU-Kommissar Karel van Miert hat seinerzeit schon im Fall der ungenehmigten VW-Subventionen Sachsens Regierung zum Rückzug gezwungen.

Jetzt droht van Miert den Medienkonzernen hohe Geldbußen an, falls sie die Fusion ohne seine Genehmigung weiter vorantreiben. Und genau das haben sie angekündigt. Schon vor der formellen Gründung der künftigen Holding sollen sich deren designierte Chefs, Kirch-Geschäftsführer Dieter Hahn und Arnold Bahlmann von Bertelsmann, die Leitung von Premiere teilen. Bei weitem Geringeres hatte im Vorfeld Brüssel alarmiert: daß die Logos der Fusionspartner unter einer Zeitungsanzeige prangten („Wir haben uns geeinigt“) und daß beide Programme bereits über Kirchs Technik, den Decoder „d-box“, im Kabel ausgestrahlt werden.

Wenigstens haben die künftigen Fusionäre an diesem Wochenende angekündigt, jetzt endlich eine Kopie des 60-seitigen Vertrags nach Brüssel zu schicken. Doch der hat seine monopolistischen Tücken. Denn durch die Zusammenlegung der bislang konkurrierenden Programme wird nicht nur der Wettbewerb zwischen beiden Giganten verhindert. Die EU-Kommission muß vor allem prüfen, ob nicht die gemeinsame Herrschaft von Bertelsmann, Kirch und ihrem Bündnispartner Telekom über die technischen Normen anderen möglichen Fernsehveranstaltern keine Chance mehr läßt, auf den Markt zu kommen. Schließlich besitzt Bertelkirch rund 80 Prozent der entscheidenden Fernsehrechte. Wenn van Miert diesen Klops durchgehen ließe, hätte der Wettbewerbskommissar deutlich Autorität eingebüßt. Lutz Meier

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